JurPC:

































    Internet-Zeitschrift für Rechtsinformatik Stand: 24.01.2012
Herausgeber: Prof. Dr. Maximilian Herberger

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Aktuelles aus dem Inhalt:
Wolfgang Kuntz: Buchvorstellung - Prof. Dr. Dirk Heckmann, juris PraxisKommentar Internetrecht, 3. Aufl. 2011
Der Autor stellt für JurPC den juris Praxis-Kommentar von Prof. Dr. Dirk Heckmann zum Internetrecht vor, der nun in 3. Auflage erschienen ist.
BGH: Zur Störerhaftung des Hostproviders für Blogeinträge
Nimmt ein Betroffener einen Hostprovider auf Unterlassung der Verbreitung einer in einem Blog enthaltenen Äußerung eines Dritten in Anspruch, weil diese das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen verletze, setzt die Störerhaftung des Hostproviders die Verletzung zumutbarer Prüfpflichten voraus. Der Hostprovider ist erst verantwortlich, wenn er Kenntnis von der Verletzung des Persönlichkeitsrechts erlangt. Dies setzt voraus, dass die Beanstandung des Betroffenen so konkret gefasst ist, dass der Rechtsverstoß auf der Grundlage der Behauptungen des Betroffenen unschwer bejaht werden kann. Eine Verpflichtung zur Löschung des beanstandeten Eintrags besteht, wenn auf der Grundlage der Stellungnahme des für den Blog Verantwortlichen und einer etwaigen Replik des Betroffenen unter Berücksichtigung etwa zu verlangender Nachweise von einer rechtswidrigen Verletzung des Persönlichkeitsrechts auszugehen ist.
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BGH: Identifizierende Fotos aus der Hauptverhandlung
Das Persönlichkeitsrecht ist im Rahmen einer sitzungspolizeilichen Verfügung nach § 176 GVG nicht in weiterem Umfang zu schützen, als dies nach §§ 22, 23 KUG der Fall ist.
LG Lüneburg: Widerrufsrecht beim subventionierten Kauf eines Mobiltelefons
Dem Käufer eines Mobiltelefons steht ein Widerrufsrecht aufgrund des Vorliegens einer sonstigen Finanzierungshilfe zu, wenn der Kauf des Mobiltelefons in der Form subventioniert wird, dass sich der Kaufpreis bei gleichzeitigem Abschluss eines Mobilfunkvertrages deutlich (hier auf 1 Euro) reduziert. Dies gilt zumindest dann, wenn es sich nicht um ein geringwertiges Mobiltelefon handelt.
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