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    Internet-Zeitschrift für Rechtsinformatik Stand: 10.08.2010
Herausgeber: Prof. Dr. Maximilian Herberger

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Aktuelles aus dem Inhalt:
OLG Frankfurt a.M.: Gewinnabschöpfung bei Kostenfallen im Internet
Das für eine vorsätzliche Zuwiderhandlung gemäß § 10 UWG erforderliche Bewusstsein der Rechtswidrigkeit ergibt sich beim Betreiben einer sog. Kostenfalle im Internet daraus, dass die Täuschung eines Teils der angesprochenen Verkehrsteilnehmer bezweckt wird. Insoweit genügt es, wenn die Betreiber der Website die Vorstellung hatten, von der großen Zahl der Internetnutzer, die die fraglichen Internet-Seiten besuchen, (lediglich) diejenigen zu übervorteilen, die dem Leitbild des Durchschnittsverbrauchers nicht entsprechen. Die Wirkungen des § 10 UWG bleiben auch dann auf die Abschöpfungsfunktion der Vorschrift beschränkt, wenn die Rechte der Abnehmer mangels Geltendmachung bereits erloschen oder verjährt sind. Maßgebend ist, dass die Abnehmer aufgrund des wettbewerbswidrigen Verhaltens individuelle Rechte erlangt haben, die sie in die Lage versetzen, die zu dem Gewinn des Anbieters spiegelbildliche Vermögenseinbuße rückgängig zu machen oder zu vermeiden. Machen sie von diesen Rechten keinen Gebrauch, so liegt darin das über § 10 UWG zu korrigierende Marktversagen. Ob sie insoweit passiv bleiben oder die Rechte dadurch verlieren, dass sie dem Zahlungsverlangen der Gegenseite Folge leisten, um einer Auseinandersetzung aus dem Wege zu gehen, ist unerheblich.
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OLG Frankfurt a.M.: Vertrieb gebrannter Datenträger nebst selbst erstellter Lizenzurkunden und Notartestaten als "gebrauchte" Softwarelizenzen
Die Bestimmung eines Volumenlizenzvertrages, nach der die gewährten Nutzungsrechte nicht übertragbar sind, ist wirksam. Ebenso wirksam ist eine Bestimmung, nach ein Zweiterwerber der Software die vertraglichen Bedingungen übernehmen muss, zu denen der Ersterwerber die Nutzungsrechte erworben hat. Ebenso wirksam ist die Bestimmung des Volumenlizenzvertrages, dass die Software nur an Endbenutzer weitergegeben und nur zu diesem Zweck Vervielfältigungen hergestellt werden dürfen. Mit der Übergabe solcher unter Verstoß gegen den Volumenlizenzvertrag hergestellter, selbst gebrannter Datenträger können keine Nutzungsrechte an der sich darauf befindlichen Software übertragen werden.
OLG Frankfurt a.M.: Registrierung einer einstelligen Second-Level-Domain
Es ist kartellrechtlich nicht zu beanstanden, dass die Denic eG auf der Grundlage ihrer bis zum 23.10.2009 geltenden Vergaberichtlinien einen Anspruch auf Registrierung der Second-Level-Domain "x.de" abgelehnt hat. Die Entscheidung der Denic eG, zu einem bestimmten Stichtag Registrierungsanträge für ein- und zweistellige Domains nach dem Prioritätsprinzip "First come, first served" zuzulassen, stellt eine Gleichbehandlung aller Antragsteller dar, weil jeder die gleiche Chance hat, der Erste zu sein. Eine Verpflichtung der Beklagten, eine Karenzzeit einzuführen und zunächst vorrangige Ansprüche zu bedienen, besteht aus kartellrechtlicher Sicht nicht, zumal die Denic eG allenfalls eine eingeschränkte Prüfungspflicht trifft und die Registrierung von Domains nicht mit der vorgeschalteten Prüfung kennzeichenrechtlicher Ansprüche belastet werden kann.
OLG Frankfurt a.M.: Löschung von dynamischen IP-Adressen
Ein Kunde der Telekom AG kann nicht verlangen, dass die zur Aufnahme einer Internetverbindung vergebenen "dynamischen" IP-Adressen sofort nach Beendigung der Verbindung gelöscht werden. In der Regel handelt die Telekom AG ohne schuldhaftes Zögern, wenn sie die Löschung erst nach sieben Tagen vornimmt.
JurPC macht Sommerpause. Die nächste JurPC-Ausgabe erscheint voraussichtlich am 07.09.2010.
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