JurPC: Internet-Zeitschrift für Rechtsinformatik Anzeige
 
Stand: 15.05.2012 Herausgeber: Prof. Dr. Maximilian Herberger Home Impressum E-Mail an die Redaktion

Gesamtliste der Veröffentlichungen

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Archiv 1989-1996


2011:

EuGH: Einrichtung eines Systems der Filterung elektronischer Kommunikationen zur Verhinderung des urheberrechtsverletzenden Austauschs von Dateien
Urteil vom 24.11.2011 (C-70/10)
EU-Recht steht der Einrichtung eines Systems der Filterung aller seine Dienste durchlaufenden elektronischen Kommunikationen insbesondere durch die Verwendung von "Peer-to-Peer"-Programmen entgegen, das in der Lage ist, im Netz dieses Anbieters den Austausch von Dateien zu identifizieren, die ein Werk der Musik, ein Filmwerk oder audiovisuelles Werk enthalten, an denen der Antragsteller Rechte zu haben behauptet, um die Übertragung von Dateien, deren Austausch gegen das Urheberrecht verstößt, zu sperren.
JurPC Web-Dok. 192/2011

BGH: Poker im Internet
Urteil vom 28.09.2011 (I ZR 93/10)
Ob ein Glücksspiel im Sinne des § 3 Abs. 1 GlüStV vorliegt, beurteilt sich nach den durchschnittlichen Fähigkeiten eines Spielers; unerheblich ist, ob professionelle Spieler oder geübte Amateure, die sich gegebenenfalls auch Lehrbuchwissen angeeignet haben, ihre Erfolgschancen steigern können.
JurPC Web-Dok. 193/2011

AG Meldorf: Zur Abtretbarkeit von TK-Entgeltforderungen und zum Schutzumfang des Fernmeldegeheimnisses
Urteil vom 21.07.2011 (81 C 241/11)
Anbieter von Telekommunikationsdiensten können Telekommunikationsentgeltforderungen nicht wirksam an Inkassounternehmen abtreten (vergleiche OLG München, NJW-RR 1998, 758; AG Hamburg-Altona, MMR 2006, 834). Das Fernmeldegeheimnis schützt nicht nur die veränderlichen Umstände einzelner Kommunikationsverbindungen ("Verkehrsdaten"), sondern auch Informationen, welche der Kunde dem Diensteanbieter für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Änderung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses über Telekommunikationsdienste dauerhaft anvertraut ("Bestandsdaten"; vergleiche BVerfGE 67, 157, 172; entgegen OVG Münster, MMR 2009, 424; LG Frankfurt/Oder, MMR 2002, 249).
JurPC Web-Dok. 194/2011

AG Meldorf: Zur Video-Überwachung auf einem Privatgrundstück
Beschluss vom 11.07.2011 (83 C 568/11)
Im Regelfall muss es der berechtigte Benutzer eines fremden Grundstücks nicht hinnehmen, einer Videobeobachtung oder -aufzeichnung ausgesetzt zu werden. Der Einsatz einer Kamera, die hinter einer schwarz getönten und dadurch blickdichten Kuppel aus Kunststoff verborgen ist (sog. "Dome-Kamera"), rechtfertigt die Besorgnis einer Überwachung sämtlicher aus dieser Position sichtbarer Flächen, unabhängig von der jeweiligen Ausrichtung der Kamera. Ist eine Überwachungskamera von Flächen aus sichtbar, die nicht überwacht werden dürfen, so hat der Betreiber die Anlage so einzurichten, dass Benutzer der vor Überwachung geschützten Fläche jederzeit sicher sein können, nicht überwacht zu werden.
JurPC Web-Dok. 195/2011

Martin Backes: Interview Graham Greenleaf - Free Access to Law and Legal Information - Challenges for Europe and Germany - Interview with Prof. Graham Greenleaf AM – Conducted by Martin Backes
Anfang des Jahres führte Martin Backes ein Interview mit Prof. Graham Greenleaf von der "University of New South Wales" in Australien, unter dessen Mitwirkung die bislang größte Sammlung frei zugänglicher juristischer Datenbanken entstand. In dem Interview geht Prof. Greenleaf auch auf die Perspektive einer Erweiterung um mehr deutsche und europäische Inhalte ein.
JurPC Web-Dok. 191/2011

OLG Köln: Unzulässigkeit der einen höheren Streitwert erstrebenden Beschwerde einer Prozesspartei
Beschluss vom 18.10.2011 (6 W 226/11)
Eine Partei kann, auch wenn sie nur als Zweitschuldner für die Verfahrenskosten haftet, grundsätzlich nur mit dem Ziel der Herabsetzung des Streitwerts Beschwerde einlegen. Eine die gesetzlichen Gebühren übersteigende Honorarvereinbarung mit den eigenen Bevollmächtigten rechtfertigt keine Ausnahme, denn die bloße Aussicht, dieses Honorar über eine höhere Kostenerstattung stärker von einem solventen Gegner refinanzieren lassen zu können, begründet noch kein schutzwürdiges Interesse der im Prozess obsiegenden Partei an einer möglichst hohen Streitwertfestsetzung.
JurPC Web-Dok. 188/2011

LG Köln: Zur Erforderlichkeit einer Erlaubnis nach dem Zahlungsdienste-Aufsichtsgesetz für PayPal & Co.
Urteil vom 29.09.2011 (81 O 91/11)
Wer Dienstleistungen über ein Internetportal anbietet und Geldbeträge für Bestellungen über sog. Online-Payment-Zahlungsdienste, wie z.B. PayPal, "Sofortüberweisung.de" oder Kreditkarte, vereinnahmt, die sodann den ausführenden Lieferbetrieben ausgekehrt werden, bedarf einer Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach § 8 des Zahlungsdienste-Aufsichtsgesetzes (ZAG). Zahlungsinstitute gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 5 ZAG sind Unternehmen, die gewerbsmäßig Zahlungsdienste erbringen, ohne unter Nr. 1-4 zu fallen. Eine gewerbsmäßige Nutzung der Online-Zahlungsmöglichkeit liegt bei der gewerblichen Bestellvermittlung vor. Dabei muss es dem Unternehmen nicht gerade um die Zahlungsdienste gehen, es werden auch Zahlungsdienste als Nebendienst für ein Hauptgeschäft erfasst. Es genügt, dass die Zahlungsdienste im Rahmen der gewerblichen Tätigkeit erbracht werden.
JurPC Web-Dok. 190/2011

LG Bochum: Zur Auskunfts- und Rückrufverpflichtung im Falle der Nichteinhaltung einer LGPL-Lizenz
Urteil vom 20.01.2011 (8 O 293/09)
Gemäß §§ 97 UrhG, 242 BGB ist der Schuldner, sofern eine Weitergabe einer der LGPL-Lizenz (Lesser General Public License) unterfallenden Software ohne Einhaltung dieser Lizenzbestimmungen vorliegt, zur Auskunft über den Umfang der Nutzung des Programmes verpflichtet, ohne dass es auf die speziellen Voraussetzungen des § 101 UrhG ankommt. Verpflichtet sich ein Unterlassungsschuldner dazu, es "für jeden Fall der zukünftigen schuldhaften Zuwiderhandlung" zu unterlassen, eine bestimmte Software ohne Weitergabe der LGPL-Lizenz (Lesser General Public License) weiterzugeben, umfasst diese Verpflichtung weder ausdrücklich noch konkludent die Verpflichtung zum Rückruf bereits in den Handel gelangter Vervielfältigungsstücke der Software. Dieses Ergebnis ergibt sich insbesondere auch unter Berücksichtigung der Neuregelung des § 98 UrhG, der erstmals einen Rückrufanspruch statuiert.
JurPC Web-Dok. 189/2011

Alexander Konzelmann: Gericht vor Gericht, in erster Instanz?
Normalerweise werden Gerichte von anderen Gerichten nur im Instanzenzug überprüft und sind dann auch nicht Partei. Anders in einem laufenden Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe (Az. 2 KR 2289/2009). Ein Verleger macht einen Anspruch aus dem Informationsweiterverwendungsgesetz IWG gegen das Bundesverfassungsgericht geltend. Im Verwaltungsverfahren blieb er erfolglos; nun steht das BVerfG vor dem VG als "Beklagtes" eines - am Rande auch verfassungsrechtlich angehauchten  - verwaltungsrechtlichen Verfahrens.
JurPC Web-Dok. 182/2011

Florian Albrecht: Buchvorstellung - Schertz/Höch, Privat war gestern. Wie Medien und Internet unsere Werte zerstören
Intention des von den Medienanwälten Schertz und Höch verfassten Werkes ist nach Ansicht des Rezensenten eine Bestandsaufnahme: Die Autoren wollen zeigen, wie weit der Verlust der Privatsphäre in unserer Gesellschaft bereits fortgeschritten ist. Zudem beabsichtigen die Verfasser aber auch eine Sensibilisierung: Dem Leser soll aufgezeigt werden, welche Gefahren und Risiken die "neue Medienwelt" mit sich bringt und wer insoweit die maßgeblichen Akteure und Gefährder sind. Der Autor stellt das Buch für JurPC kurz vor.
JurPC Web-Dok. 183/2011

OLG Köln: Drittunterwerfung
Urteil vom 21.10.2011 (6 U 64/11)
Gibt ein Unterlassungsschuldner eine Unterlassungserklärung nicht gegenüber dem berechtigterweise Abmahnenden, sondern gegenüber einem ebenfalls klagebefugten Dritten ab, von dem er nicht auch abgemahnt worden ist ("Initiativunterwerfung"), so sind an die erforderliche Ernsthaftigkeit jener Erklärung hohe Anforderungen zu stellen. Es müssen objektive Gründe vorliegen, die es dem Schuldner unzumutbar machen, die Unterlassungserklärung gerade gegenüber dem Abmahnenden abzugeben. Solche Gründe liegen weder in einer Inanspruchnahme durch den Abmahnenden in anderer Sache, die der Schuldner für missbräuchlich hält, noch darin, dass der Gläubiger in dem neuen Verfahren nicht dasselbe Gericht angerufen hat.
JurPC Web-Dok. 184/2011

LG München I: Sachverständigenablehnung
Beschluss vom 26.10.2011 (13 T 18596/11)
Ein Sachverständiger kann wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn er sich ohne Anlass unsachlich über eine Partei des Verfahrens äußert, die von ihren prozessualen Rechten Gebrauch macht. Dies gilt auch dann, wenn diese Äußerung in einem anderen Verfahren mit derselben Partei gefallen ist.
JurPC Web-Dok. 185/2011

LG Aschaffenburg: Impressumspflicht bei Facebook
Endurteil vom 19.08.2011 (2 HK O 54/11)
Auch Nutzer von "Social Media" wie Facebook-Accounts müssen eine eigene Anbieterkennung vorhalten, wenn diese zu Marketingzwecken benutzt werden und nicht nur eine rein private Nutzung vorliegt. Dabei kann es zulässig sein, auf das Impressum der eigenen Website zu verlinken. In diesem Fall muss aber deutlich werden, auf welche Telemedien sich das Impressum bezieht und wer für das Telemedium des Facebook-Auftrittes verantwortlich ist.
JurPC Web-Dok. 186/2011

LG München I: "Mögen hätte ich schon wollen, aber dürfen habe ich mich nicht getraut"
Urteil vom 04.08.2011 (7 O 8226/11)
Das Zitat "Mögen hätte ich schon wollen, aber dürfen habe ich mich nicht getraut" von Karl Valentin ist ein urheberrechtlich geschütztes Sprachwerk iSd § 2 UrhG. Für die Haftungseinschränkung nach §§ 7 iVm 8-10 TMG ist konkret dazulegen, dass es sich bei den zugänglich gemachten Inhalten um fremde Inhalte handelt.
JurPC Web-Dok. 187/2011

Uwe Berlit: Notwendige Gemeinsamkeiten und strukturelle Unterschiede der "Reformbestrebungen" bei eJustice und eGovernment
JurPC veröffentlicht den Beitrag des Autors zum Arbeitskreis "Von E-Justice und E-Government zu E-Justment: Schritt zur Förderung von E-Justice" auf dem 20. EDV-Gerichtstag vom 21. bis 23. September 2011 in Saarbrücken.
JurPC Web-Dok. 181/2011

BGH: Ford-Vertragspartner
Urteil vom 17.03.2011 (I ZR 170/08)
Entsteht beim angesprochenen Verkehr durch die Verwendung des Begriffs "Vertragspartner" der unzutreffende Eindruck, der Werbende sei "Vertragshändler" eines Automobilherstellers, so liegt darin eine wettbewerbsrechtlich relevante Irreführung.
JurPC Web-Dok. 176/2011

OLG Hamm: "14-tägige Widerrufsbelehrung bei F - abmahnsicher?"
Urteil vom 01.09.2011 (I-4 U 41/11)
Wird mit der Überschrift "14-tägige Widerrufsbelehrung bei F - abmahnsicher?" geworben und wird die Auffassung vertreten, dass die neuen gesetzlichen Regelungen des Art 246 § 3 EGBGB gegen EU-Recht und die Rechtsprechung des EuGH verstoßen, erweckt diese Darstellung den Eindruck, dass die Onlinehändler, die eine Widerrufsbelehrung verwenden, die mit Art. 246 § 3 EGBGB übereinstimmt, mit einer Abmahnung rechnen müssen. Da dieser erweckte Eindruck unzutreffend ist, liegt eine Irreführung der angesprochenen Verkehrskreise vor.
JurPC Web-Dok. 180/2011

OLG Köln: Verlängerung einer befristeten Rabattaktion wettbewerbswidrig
Urteil vom 25.03.2011 (6 U 174/10)
Der Tatbestand des § 5 UWG knüpft an die objektive Irreführung des Verkehrs an. Wird eine befristete Rabattaktion später über das angekündigte Ende hinaus verlängert, ist die Irreführung zu bejahen. Die Fehlvorstellung der Werbeadressaten tritt unabhängig davon ein, ob der Werbende von Anfang an eine entsprechende Verlängerungsabsicht hatte oder nicht.
JurPC Web-Dok. 179/2011

OLG Köln: Schaffung übermäßiger Spielanreize durch Werbeaussagen in der Klassenlotterie
Urteil vom 23.12.2010 (6 U 208/06)
Die Werbeaussagen des Veranstalters einer Klassenlotterie "Spielen Sie mindestens 3 - 4 Monate, weil sich dann erfahrungsgemäß die ersten Gewinne einstellen", "Nehmen Sie mit Hochquotenlosen mit Gewinnchance von 53 % teil", "Reservieren Sie gleich heute mit beigefügtem Bestellschein oder unter www.xy.de. Und: je mehr Lose, desto höher Ihre Gewinnchance", "Nutzen Sie Ihre Gewinnchance von 100 %. Werden Sie Millionär", "Stecken Sie Ihren Gewinn-Options-Schein in das portofreie Antwort-Kuvert und senden Sie es am besten heute noch an uns ab" schaffen unangemessene Spielanreize im Sinne von §§ 4 Abs. 3, 1 Satz 1, Ziff. 3 LottStV, soweit sie die besondere, Sucht begründende Gefahr nutzen, dass Spieler ihren Verlusten hinterher jagen, das Lotterieangebot unrealistisch verlockend darstellen, dem natürlichen Instinkt entgegenwirken, den Einsatz und damit das Verlustrisiko zu begrenzen oder einen unmittelbaren Aufforderungscharakter haben und damit Zeitdruck schaffen.
JurPC Web-Dok. 178/2011

Volker Heydt: Vom Zitieren - Drama in 3 Akten
JurPC veröffentlicht eine sehr ungewöhnliche Anmerkung des Verfassers aus Anlass der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 2 BvR 987/10 vom 07.09.2011.
JurPC Web-Dok. 177/2011

BGH: Schreibgeräte
Urteil vom 24.03.2011 (I ZR 211/08)
Verfolgt der Kläger in getrennten Klagen vor den Gerichten verschiedener Mitgliedstaaten territorial begrenzten Rechtsschutz aus unterschiedlichen Geschmacksmustern, liegt nicht derselbe Anspruch im Sinne von Art. 27 Brüssel-I-VO vor. Lässt die graphische Darstellung eines Musters nicht erkennen, ob es ein- oder zweiteilig ausgestaltet ist, kann dies zur Folge haben, dass einerseits weitergehende Entgegenhaltungen aus dem vorbekannten Formenschatz möglich sind, dass andererseits aber auch ein größerer Schutzumfang des Musters besteht. Ist die graphische Darstellung eines Musters in Schwarz-Weiß gehalten, ist bei der Verletzungsprüfung die angegriffene Form grundsätzlich von der farblichen Gestaltung zu abstrahieren, wenn nicht bei der angegriffenen Ausführungsform Kontrastfarben verwendet werden, die zu einem von einer einheitlichen Farbgebung abweichenden Gesamteindruck führen. Besteht Geschmacksmusterschutz für die Erscheinungsform eines Teils eines Erzeugnisses, ist bei der Prüfung des Gesamteindrucks der Verletzungsform der entsprechende Teil zugrunde zu legen.
JurPC Web-Dok. 175/2011

OLG Köln: Zur Verwechslungsgefahr bei den Zeichen "DUMONT" für Verlagsprodukte und "Dumont Kölsch" für obergäriges Bier
Urteil vom 08.04.2011 (6 U 176/10)
Eine markenrechtliche Verwechslungsgefahr zwischen überwiegend für Druckschriften und Dienstleistungen eines Verlages eingetragenen Wortmarken "DUMONT" und dem für obergäriges Bier genutzten Zeichen "Dumont Kölsch", das unter der qualifizierten geographischen Herkunftsbezeichnung "Kölsch" vertrieben wird, besteht wegen absoluter Warenunähnlichkeit auch dann nicht, wenn die angreifende Marke auch für die Dienstleistung "Beherbergung und Verpflegung von Gästen" der Klasse 43 eingetragen ist. Bei einem demoskopisch ermittelten geringeren Bekanntheitsgrad einer Marke in der Gesamtbevölkerung bedarf es zusätzlicher Indizien, um eine erhöhte oder gar überragende Bekanntheit (zumindest) in einem wesentlichen Teil des Bundesgebiets feststellen zu können, die für den Schutz eingetragener Marken erforderlich ist; allenfalls dem lokalen Publikum bekannte Bezeichnungen tragen insoweit nichts zur Bekanntheit einer Marke in einem wesentlichen Teil des Bundesgebiets bei.
JurPC Web-Dok. 173/2011

AG Hamm: Zur Rücknahme eines Angebots bei eBay
Urteil vom 14.09.2011 (17 C 157/11)
Ein bei ebay eingestelltes Angebot kann auch vor Ablauf von 12 Stunden vor Versteigerungsende nicht ohne Rechtsfolgen für den Anbieter gegenüber dem Meistbietenden zurück genommen werden.
JurPC Web-Dok. 174/2011

Wolfgang Kuntz: Buchvorstellung - Beck'sches Mandats Handbuch IT-Recht, Hrsg. Astrid Auer-Reinsdorff und Isabell Conrad
Der Autor stellt die Ende September erschienene Neuerscheinung "Beck'sches Mandatshandbuch IT-Recht" kurz vor. Besonders hinzuweisen ist auf die beiden in der Besprechung angelinkten aussagekräftigen Leseproben des Werkes.
JurPC Web-Dok. 168/2011

Redaktion JurPC: BGH: Verantwortlichkeit eines Host-Providers für rechtswidrigen Blog-Eintrag
Der BGH hat sich in einem Urteil vom 25.10.2011, Aktenzeichen: VI ZR 93/10, mit der Verantwortlichkeit eines Hostproviders für einen das Persönlichkeitsrecht verletzenden Blog-Beitrag befasst. JurPC veröffentlicht eine kurze Notiz zu den wesentlichen Inhalten der noch nicht veröffentlichten Entscheidung.
JurPC Web-Dok. 172/2011

Bundesverfassungsgericht: Kein Anspruch auf Beratungshilfe in gleichgelagerten Fällen wegen sog. Filesharings Beschluss vom 30.05.2011 (1 BvR 3151/10)
Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn dem Beschwerdeführer über die bereits in mehreren Fällen gewährte Beratungshilfe hinaus für weitere Fälle von Abmahnungen wegen gleichgelagerter angeblicher Urheberrechtsverletzungen im Internet Beratungshilfe nicht mehr bewilligt wird. Konkrete Unterschiede in den Fallkonstellationen, die eine wesentlich abweichende Reaktion seitens des Beschwerdeführers auf die späteren Abmahnschreiben erfordern würden, lassen sich der Verfassungsbeschwerde nicht entnehmen.
JurPC Web-Dok. 169/2011

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg: Gestattung privater E-Mail Nutzung am Arbeitsplatz
Urteil vom 16.02.2011 (4 Sa 2132/10)
Ein Arbeitgeber wird nicht allein dadurch zum Dienstanbieter i. S. d. Telekommunikationsgesetzes, dass er seinen Beschäftigten gestattet, einen dienstlichen E-Mail-Account auch privat zu nutzen. Belassen die Beschäftigten bei Nutzung des Arbeitsplatzrechners die eingehenden E-Mails im Posteingang bzw. die versendeten im Postausgang, so unterliegt der Zugriff des Arbeitgebers auf diese Daten nicht den rechtlichen Beschränkungen des Fernmeldegeheimnisses.
JurPC Web-Dok. 170/2011

LG Düsseldorf: Höhe des Schadensersatzanspruchs in sog. Filesharing-Fällen
Urteil vom 24.11.2010 (12 O 521/09)
Der GEMA-Tarif VR-W I, der für bis zu 10.000 Streams eine Mindestvergütung von 100,-- € vorsieht, ist als Ausgangspunkt für die Schätzung des Schadensersatzanspruchs in sog. Filesharing-Fällen geeignet. Denn zum einen ist die Anzahl der Downloads weder bekannt, noch sind die Filesharing-Programme auf eine Erfassung der Anzahl der Downloads angelegt. Zum anderen führt der Umstand, dass sich die Abrufe zahlenmäßig im unteren Bereich halten, nicht zur Untauglichkeit des Tarifs als Schätzungsgrundlage, denn der Verletzer trägt das Risiko der wirtschaftlichen Verwertung einer Pauschallizenz.
JurPC Web-Dok. 171/2011

Frank Braun: Ozapftis - (Un)Zulässigkeit von "Staatstrojanern"
Der Autor untersucht in dem Beitrag u.a. die rechtliche Zulässigkeit der Online-Durchsuchung und der sog. Quellen-Telekommunikationsüberwachung.
JurPC Web-Dok. 167/2011

BGH: Vorlagefragen an den EuGH bezüglich der Geräteabgabe für Drucker Beschluss vom 21.07.2011 (I ZR 162/10)
Der BGH hat dem EuGH u.a. folgende Fragen vorgelegt: Ist die Richtlinie bei der Auslegung des nationalen Rechts bereits für Vorfälle zu berücksichtigen, die sich nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Richtlinie am 22. Juni 2001, aber vor dem Zeitpunkt ihrer Anwendbarkeit am 22. Dezember 2002 ereignet haben? Handelt es sich bei Vervielfältigungen mittels Druckern um Vervielfältigungen mittels beliebiger fotomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung im Sinne von Art. 5 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie?
JurPC Web-Dok. 164/2011

Bundesverwaltungsgericht: Zur Rundfunkgebührenpflicht für PC's
Urteil vom 17.08.2011 (6 C 15.10)
Zur Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht nach § 5 Abs. 3 Satz 1 RGebStV reicht es aus, dass das "neuartige" und das "nicht neuartige" Rundfunkempfangsgerät auf demselben Grundstück - "dort" - bereitgehalten werden. Aus dem "dort" in § 5 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 RGebStV folgt nicht, dass sich beide Geräte darüber hinaus im "nicht ausschließlich privaten" Bereich befinden müssen.
JurPC Web-Dok. 165/2011

OLG Hamm: "40-Euro-Klausel" und Vereinbarung gemäß § 357 Abs. 2 Satz 3 BGB
Urteil vom 02.03.2010 (4 U 174/09)
Eine dem § 357 Absatz 2 Satz 3 BGB entsprechende Vereinbarung der regelmäßigen Rücksendekosten im Falle des Widerrufs bei einem Warenwert von bis zu 40 Euro kann weder durch den Belehrungstext im Rahmen der Widerrufsbelehrung, noch durch eine entsprechende Regelung der Widerrufsbelehrung innerhalb der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers wirksam erfolgen.
JurPC Web-Dok. 166/2011

Thomas Haug: "Accountability": Die Rechenschaftspflicht im europäischen Datenschutzrecht
Die EU-Kommission plant eine Modernisierung der EU-Datenschutzrichtlinie zu einem besseren und lückenlosen Schutz des Grundrechts auf Schutz der Daten des Einzelnen. Im Rahmen dieser Überlegungen will die EU-Kommission u.a. auch eine Rechenschaftspflicht ("accountability") der für die Datenverarbeitung Verantwortlichen einführen. Der vorliegende Beitrag untersucht den Begriff der "accountability" und zieht Vergleiche zu US-amerikanischen Umsetzungen.
JurPC Web-Dok. 160/2011

BGH: Stiftparfüm Urteil vom 17.08.2011 (I ZR 57/09)
Weist ein Rechteinhaber den Betreiber eines Online-Marktplatzes auf eine Verletzung seines Rechts durch ein auf dem Marktplatz eingestelltes Verkaufsangebot hin, trifft den Betreiber als Störer die mit einem Unterlassungsanspruch durchsetzbare Verpflichtung, zukünftig derartige Verletzungen zu verhindern (Fortführung von BGHZ 158, 236 - Internet-Versteigerung I; BGHZ 172, 119 - Internet-Versteigerung II; BGHZ 173, 188 - Jugendgefährdende Medien bei eBay). Dies setzt voraus, dass der Hinweis so konkret gefasst ist, dass der Adressat des Hinweises den Rechtsverstoß unschwer - das heißt ohne eingehende rechtliche und tatsächliche Überprüfung - feststellen kann. Dabei hängt das Ausmaß des insoweit vom Betreiber zu verlangenden Prüfungsaufwandes von den Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere vom Gewicht der angezeigten Rechtsverletzungen auf der einen und den Erkenntnismöglichkeiten des Betreibers auf der anderen Seite.
JurPC Web-Dok. 161/2011

Hanseatisches OLG Hamburg: "Metall auf Metall 2"
Urteil vom 17.08.2011 (5 U 48/05)
Ein Musikproduzent darf Aufnahmen von fremden Tonträgern ohne Einwilligung des Tonträgerherstellers nicht im Wege des Sampling benutzen, wenn er die entnommene Aufnahme selbst herstellen kann (BGH, Urteil v. 20.11.2008, Aktz. I ZR 112/08 "Metall auf Metall"). Abzustellen ist auf die Fähigkeiten und technischen Möglichkeiten eines durchschnittlich ausgestatteten Musikproduzenten zum Zeitpunkt der beabsichtigten Nutzung der fremden Tonaufnahme. Ein selbst herzustellender Nachbau ist dem Original gleichwertig, wenn er aus der Sicht des Musikproduzenten von dem konkret angesprochenen Abnehmerkreis im konkreten musikalischen Zusammenhang als gleichwertig angesehen wird. Es kann weder eine vollständige Identität des Nachbaus mit der fremden Tonaufnahme im naturwissenschafltichen Sinne verlangt noch auf eine besonders anspruchsvolle Hörerschaft oder die Kenntnisse und das Differenzierungsvermögen eines professionellen Musikproduzenten abgestellt werden.
JurPC Web-Dok. 163/2011

AG Hamburg: Störerhaftung, Gegenstandswert und Abmahnkosten in sog. Filesharing-Fällen
Urteil vom 07.06.2011 (36a C 71/11)
Zwar obliegt im Rahmen der Störerhaftung dem Anschlussinhaber bei Fehlen von Anhaltspunkten für eine Rechtsverletzung keine Pflicht, die Sicherung des WLANs auf dem neuesten Stand zu halten, eine Störerhaftung ist aber jedenfalls begründet, wenn das System über gar keine Sicherung verfügt. Im Falle des öffentlichen Zugänglichmachens eines geschützten Musiktitels ist ein Gegenstandswert von 6.000 Euro anzusetzen. Das öffentliche Zugänglichmachen einer Musikaufnahme gegenüber einer unbegrenzten Zahl von Tauschbörsenteilnehmern stellt keine unerhebliche Rechtsverletzung dar, die eine Anwendung der Begrenzung der Abmahnkosten gemäß § 97 a Abs. 2 UrhG rechtfertigen würde.
JurPC Web-Dok. 162/2011

Rainer Koitz: Was der Informatik Recht ist
Den nicht immer glücklichen Versuchen, das Recht der Informatik begrifflich zu fassen, soll mit diesem Beitrag kein weiterer folgen. Vielmehr wird eine mathematische Beschreibung dieses Rechts und die Ableitung möglicher Konsequenzen versucht.
JurPC Web-Dok. 159/2011

BGH: Maßgeblicher Sitz für internationale Zuständigkeit Urteil vom 12.07.2011 (II ZR 28/10)
Wo sich der für die ausschließliche internationale Zuständigkeit nach  Art. 22 Nr. 2 EuGVVO maßgebliche Sitz der Gesellschaft in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union befindet, bestimmt sich bei Klagen nach dieser Vorschrift nach der Gründungstheorie und damit grundsätzlich nach dem Satzungssitz im Herkunftsstaat.
JurPC Web-Dok. 156/2011

BGH: Automobil-Onlinebörse
Urteil vom 22.06.2011 (I ZR 159/10)
Vervielfältigen mehrere Nutzer nach Art und Umfang für sich genommen jeweils unwesentliche Teile einer Datenbank, die aber in ihrer Gesamtheit einen nach Art oder Umfang wesentlichen Teil der Datenbank bilden, liegt ein Eingriff in das ausschließliche Recht des Datenbankherstellers aus § 87b Abs. 1 Satz 1 UrhG nur vor, wenn diese Nutzer die Vervielfältigungen in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken vorgenommen haben. Wiederholte und systematische Vervielfältigungen nach Art oder Umfang unwesentlicher Teile einer Datenbank, die nicht darauf gerichtet sind, durch ihre kumulative Wirkung die Datenbank in ihrer Gesamtheit oder zu einem wesentlichen Teil wieder zu erstellen, laufen einer normalen Auswertung der Datenbank nicht zuwider und beeinträchtigen die berechtigten Interessen des Datenbankherstellers nicht unzumutbar im Sinne des § 87b Abs. 1 Satz 2 UrhG. UWG § 4 Nr. 10. Das Inverkehrbringen einer Software, mit der Inhalte von Internetseiten abgerufen werden können, die deren Betreiber ohne Einschränkungen öffentlich zugänglich gemacht hat, stellt nicht allein deshalb eine gezielte Behinderung eines Mitbewerbers im Sinne des § 4 Nr. 10 UWG dar, weil die Software es Nutzern erspart, die Internetseite des Betreibers aufzusuchen und die zur Finanzierung der Internetseite eingestellte Werbung zur Kenntnis zu nehmen.
JurPC Web-Dok. 157/2011

Hanseatisches OLG Hamburg: Voraussetzungen für Ansprüche gegen den Suchmaschinenbetreiber auf Entfernung von Einträgen aus den Trefferlisten
Urteil vom 16.08.2011 (7 U 51/10)
Ein Anspruch gegen den Betreiber einer Suchmaschine darauf, es zu unterlassen, durch den Nachweis von Internetveröffentlichungen nach Eingabe des Namens des Anspruchsstellers in das Suchfeld der Suchmaschine an der Verbreitung von rechtsverletzenden Äußerungen über den Anspruchsteller mitzuwirken, kommt nur dann in Betracht, wenn dargelegt wird, (1.) dass nach Eingabe des Namens des Anspruchstellers in der Ergebnisliste der Suchmaschine ein Eintrag mit einem bestimmten, auf den Anspruchsteller hinweisenden Inhalt erscheint, (2.) dass bei Aufruf dieses Eintrags in der Ergebnisliste der Nutzer auf einen Internetauftritt geleitet wird, der einen bestimmten, genau anzugebenden bzw. zu beschreibenden Wortlaut oder sonstigen Inhalt hat, (3.) dass und auf welche Weise die Verbreitung dieses Textes oder sonstigen Inhalts Rechte des Anspruchstellers verletzt und (4.) dass der Suchmaschinenbetreiber als Störer an der in dieser Verbreitung liegenden Rechtsverletzung in ihm zurechenbarer Weise mitwirkt.
JurPC Web-Dok. 158/2011

BGH: Werbung mit Garantie
Urteil vom 14.04.2011 (I ZR 133/09)
Unter den Begriff der Garantieerklärung im Sinne des § 477 Abs. 1 Satz 1 BGB fällt nur die zum Abschluss eines Kaufvertrages oder eines eigenständigen Garantievertrages führende Willenserklärung, nicht dagegen die Werbung, mit der eine Garantie im Zusammenhang mit Verkaufsangeboten noch nicht rechtsverbindlich versprochen wird, sondern die den Verbraucher lediglich zur Bestellung auffordert. Wirbt ein Unternehmer für den Verkauf eines Verbrauchsguts mit einer Garantie, müssen die in § 477 Abs. 1 Satz 2 BGB geforderten Angaben (Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers sowie darauf, dass sie durch die Garantie nicht eingeschränkt werden; Inhalt der Garantie und alle wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind) nicht bereits in der Werbung gemacht werden. Aus  Art. 6 Abs. 2 der Richtlinie 1999/44/EG, deren Umsetzung § 477 Abs. 1 Satz 2 BGB dient, ergibt sich nichts anderes.
JurPC Web-Dok. 152/2011

BGH: Double-opt-in-Verfahren Urteil vom 10.02.2011 (I ZR 164/09)
Die Regelung des § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG, wonach Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern generell nur nach deren vorheriger ausdrücklicher Einwilligung zulässig ist (sog. "opt-in"), steht mit dem Unionsrecht im Einklang. Für den Nachweis des Einverständnisses ist es erforderlich, dass der Werbende die konkrete Einverständniserklärung jedes einzelnen Verbrauchers vollständig dokumentiert, was im Fall einer elektronisch übermittelten Einverständniserklärung deren Speicherung und die jederzeitige Möglichkeit eines Ausdrucks voraussetzt. Durch eine Bestätigungsmail im elektronischen Double-opt-in-Verfahren wird weder ein Einverständnis des Verbrauchers mit Werbeanrufen belegt, noch führt sie für sich allein zu einer Beweiserleichterung zugunsten des Werbenden. Will sich der Verbraucher auch nach Bestätigung seiner E-Mail-Adresse im Double-opt-in-Verfahren darauf berufen, dass er die unter dieser Adresse abgesandte Einwilligung in E-Mail-Werbung nicht abgegeben hat, trägt er dafür die Darlegungslast. Kann der Verbraucher darlegen, dass die per E-Mail übermittelte Bestätigung nicht von ihm stammt, war die Werbezusendung auch dann wettbewerbswidrig, wenn die E-Mail-Adresse im Double-opt-in-Verfahren gewonnen wurde (im Anschluss an BGH, Urteil vom 11. März 2004 - I ZR 81/01, GRUR 2004, 517 - E-Mail-Werbung I).
JurPC Web-Dok. 153/2011

Hanseatisches OLG Hamburg: Unterlassung von Äußerungen mit personenbezogenen Daten in einem Internetforum
Urteil vom 02.08.2011 (7 U 134/10)
Ein Anspruch auf Unterlassung der Verbreitung von Äußerungen, die personenbezogene Daten enthalten und die über ein Internetforum abrufbar sind, kann dem Betroffenen gegen den Betreiber des Internetforums aus § 1004 Abs. 1 BGB analog in Verbindung mit § 823 Abs. 2 BGB und § 4 Abs. 1 BDSG als Schutzgesetz zustehen. Der Betreiber des Internetforums ist eine für die Übermittlung der Daten verantwortliche Stelle, wenn das Betreiben des Internetforums im eigenen unternehmerischen Interesse des Betreibers erfolgt. Der Betreiber des Internetforums kann dem Anspruch entgegenhalten, dass der Verfasser des Forenbeitrags in Wahrnehmung berechtigter Interessen im Sinne von § 28 Abs. 2 in Verbindung mit § 28 Abs. 1 Nrn. 2 und 3 BDSG gehandelt hat, wenn der Verfasser die Daten des Betroffenen für die Erörterung eines Themas von öffentlichem Interesse genutzt hat und der Mitteilung dieser Daten keine berechtigten Interessen des Betroffenen entgegenstehen. Das BDSG ist auch dann anwendbar, wenn die Forenbeiträge zwar ausschließlich auf Servern gespeichert sind, die sich außerhalb der EU befinden, sie aber in der Bundesrepublik Deutschland abgerufen werden können und sollen.
JurPC Web-Dok. 154/2011

VG Stuttgart: Zum Informationsanspruch einer GmbH gegenüber einer Behörde im Zusammenhang mit fiskalischen Hilfsgeschäften
Urteil vom 17.05.2011 (13 K 3505/09)
Der Annahme der Amtlichkeit einer Information steht nicht entgegen, dass diese der Behörde im Rahmen eines fiskalischen Hilfsgeschäftes zugegangen ist. Die Regelungen des Vergaberechts (insbes. VOL/A + VOL/B) schließen einen Informationsanspruch nach dem IFG nicht aus. Zum Vorliegen der Ausschlussgründe des § 3 Nr. 1 b und Nr. 6 IFG sowie des § 6 Satz 2 IFG (hier verneint in Bezug auf Unterlagen über die Vertragsabwicklung eines fiskalischen Hilfsgeschäfts/Kauf von Büromaterial).
JurPC Web-Dok. 155/2011

BGH: AGB-Klauseln in Mobilfunkverträgen
Urteil vom 17.02.2011 (III ZR 35/10)
Die in Mobilfunkverträgen verwendeten Klauseln "Der Kunde hat auch die Preise zu zahlen, die durch …. unbefugte Nutzung der überlassenen Leistungen durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Nutzung zu vertreten hat." sowie "Nach Verlust der c. Karte hat der Kunde nur die Verbindungspreise zu zahlen, die bis zum Eingang der Meldung über den Verlust der Karte bei c. angefallen sind. Das gleiche gilt für Preise über Dienste, zu denen c. den Zugang vermittelt." sind wirksam. Die in Mobilfunkverträgen verwendete Klausel "Ist der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen in Höhe von mindestens 15,50 € in Verzug, kann c. den Mobilfunkanschluss auf Kosten des Kunden sperren." ist unwirksam.
JurPC Web-Dok. 148/2011

BGH: Internetplattform für Zahnärzte Urteil vom 24.03.2011 (III ZR 69/10)
Zum Vergütungsanspruch des Betreibers einer Internetplattform, auf der Heil- und Kostenpläne von Patienten eingestellt werden und Zahnärzte Gegenangebote abgeben können (im Anschluss an BGH, Urteil vom 1. Dezember 2010 - I ZR 55/08).
JurPC Web-Dok. 149/2011

BGH: Verbotsantrag bei Telefonwerbung
Urteil vom 05.10.2010 (I ZR 46/09)
Ein Verbotsantrag kann hinreichend bestimmt sein, auch wenn er im Wesentlichen am Wortlaut des § 7 Abs. 2 Nr. 2 Fall 1 UWG 2004 ausgerichtet und nur hinsichtlich des Begriffs der Einwilligung modifiziert ist. Bei einem unverlangten Werbeanruf ist der auf Wiederholungsgefahr gestützte Unterlassungsanspruch nicht auf den Gegenstand des Werbeanrufs beschränkt, wenn bei dem Unternehmen, von dem der Werbeanruf ausgeht (etwa einem Callcenter), der Gegenstand der Werbung beliebig austauschbar ist.
JurPC Web-Dok. 150/2011

BGH: Mega-Kasten-Gewinnspiel
Urteil vom 14.10.2010 (I ZR 212/08)
Verlangt ein Mandant, der aufgrund einer Abmahnung Kenntnis von der Unvollständigkeit der Markenrecherche hat, die sein Rechtsanwalt für ihn durchgeführt hat, von diesem Anwalt Schadensersatz, muss er sich unter Umständen ein Verschulden des von ihm zur Abwehr der Abmahnung eingeschalteten Zweitanwalts anrechnen lassen.
JurPC Web-Dok. 151/2011

BGH: Änderung der Voreinstellung III
Urteil vom 28.10.2010 (I ZR 174/08)
Anbieter von Telefondienstleistungen, die nicht über ein eigenes Netz verfügen und die sich daher hinsichtlich der von ihnen angebotenen Leistung bei Netzbetreibern eindecken müssen (sog. Reseller), handeln im Verhältnis zu Endkunden nicht als Beauftragte der Netzbetreiber, die ihnen die benötigten Netzdienstleistungen als Vorprodukt zur Verfügung stellen.
JurPC Web-Dok. 144/2011

OLG München: Grundsätzlich gewerbliches Ausmaß bei Angebot einer Datei in einer Internet-Tauschbörse Beschluss vom 26.07.2011 (29 W 1268/11)
Einer Rechtsverletzung i.S.d. § 101 Abs. 2 UrhG, die im Angebot einer Datei mit urheberrechtlich geschütztem Inhalt auf einer Internet-Tauschbörse liegt, kommt grundsätzlich gewerbliches Ausmaß zu, ohne dass es weiterer erschwerender Umstände bedürfte.
JurPC Web-Dok. 145/2011

LG Frankfurt a.M.: Höhe der Abmahnkosten und des Schadensersatzes in Filesharing-Fällen
Urteil vom 13.01.2011 (2-03 O 340/10)
Bei Urheberrechtsverletzungen in Form des Filesharings ist grundsätzlich nach ständiger Rechtsprechung der Frankfurter Gerichte ein Streitwert von 10.000 Euro je verwendetes Werk anzusetzen, wobei dieser Streitwert nicht schematisch, sondern aufgrund einer Prüfung im Einzelfall zugrunde zu legen ist. Beim Vorwurf der Verbreitung von über 5.000 Musikdateien erscheint dabei das Vorgehen der sechs Abmahnenden, das Interesse einheitlich jeweils auf 50.000 Euro festzusetzen, mithin einen Gesamtwert von 300.000 Euro, angemessen. Die Abmahnkosten können in einem solchen Fall allerdings nicht als Gesamtgläubiger, sondern nur als Einzelgläubiger geltend gemacht werden. § 428 BGB greift nicht ein. Der Schadensersatzanspruch ist nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie zu berechnen und besteht in Höhe von 150 Euro pro Titel.
JurPC Web-Dok. 146/2011

LG Köln: Schadensersatz wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung infolge Medienberichterstattung nur bei schwerem Eingriff
Urteil vom 22.06.2011 (28 O 30/11)
Ein immaterieller Schadensersatzanspruch aufgrund der Verletzung des Persönlichkeitsrechts setzt voraus, dass es sich um einen schwerwiegenden Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht handelt, der schuldhaft erfolgt ist. Darüber hinaus darf die erlittene Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend ausgeglichen werden können und es muss ein unabwendbares Bedürfnis für die Zuerkennung des Anspruchs bestehen.
JurPC Web-Dok. 147/2011

Wolfgang Kuntz: Buchvorstellung - Jaeger/Metzger, Open Source Software, 3. Aufl. 2011
Der Autor stellt das in 3. Auflage erschienene Werk für JurPC vor.
JurPC Web-Dok. 143/2011

OLG Köln: Getränkepreise beim Pizzaservice
Urteil vom 01.06.2011 (6 U 220/11)
Ein als Franchisesystem organisierter Lieferdienst für frisch zubereitete Speisen, der auch fertig abgepackte Getränke und Desserts anbietet und dafür unter Angabe des Endpreises wirbt, hat den mit dem Endpreis nicht identischen Grundpreis der Waren jedenfalls dann anzugeben, wenn aus Verbrauchersicht dem Angebot der verpackten Waren neben dem Zubereiten und Liefern der frischen Speisen eigenständige Bedeutung zukommt.
JurPC Web-Dok. 139/2011

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg: Verlust des Gegendarstellungsanspruchs Urteil vom 05.07.2011 (7 U 41/11)
Der Betroffene verliert seinen Anspruch auf Veröffentlichung einer Gegendarstellung zu einer Tatsachenbehauptung in einem Zeitschriftenartikel nicht dadurch, dass er eine vor der Veröffentlichung des Artikels von dem Publikationsorgan erbetene Stellungnahme nicht abgibt; denn es besteht keine Obliegenheit dazu, sich bereits im Vorfeld zu Tatsachenbehauptungen zu erklären, die ein Dritter zu veröffentlichen beabsichtigt.
JurPC Web-Dok. 140/2011

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg: Konkludente Einwilligung in Veröffentlichung eines Bildnisses
Urteil vom 28.06.2011 (7 U 39/11)
Voraussetzung für eine konkludente Einwilligung in die Veröffentlichung eines Bildnisses ist, dass dem Abgebildeten Zweck, Art und Umfang der geplanten Veröffentlichung bekannt ist. Ob der Abgebildete ggf. mit einer Bildveröffentlichung in einem Presseartikel im Zusammenhang mit einem bestimmten Ereignis rechnen konnte oder musste, ist nicht entscheidend. Der Umstand, dass ein Foto bei einem Ereignis der Zeitgeschichte aufgenommen worden ist, rechtfertigt seine Veröffentlichung nicht, wenn sich der Artikel nicht mit dem Ereignis befasst und auch nicht erkennen lässt, wo die Aufnahme entstanden ist.
JurPC Web-Dok. 141/2011

LG Saarbrücken: Vertrieb von Zusatzleistungen zu einem Internetspiel
Urteil vom 22.06.2011 (10 S 60/10)
Werden beim Vertrieb kostenpflichtiger Zusatzleistungen ("Features") zu einem Internetspiel, diese durch einen Premium-Dienst i. s. d. § 3 Nr. 17a TKG abgerechnet, ist Gegenstand des Premium-Dienstes ausschließlich die Abwicklung der Zahlung (Inkassogeschäft) und nicht das zugrunde liegende Geschäft über den Erwerb der "Features" (Kausalgeschäft). Ist der Betreiber des Premium-Dienstes zugleich Verkäufer der "Features", kann dem Anspruch aus dem Inkassogeschäft eine Einwendung aus § 242 BGB entgegenstehen, wenn das Kausalgeschäft über den Erwerb der "Features" unwirksam ist.
JurPC Web-Dok. 142/2011

Johannes Habermalz: Die datenschutzrechtliche Einwilligung des Beschäftigten
Die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten des Beschäftigten durch den Arbeitgeber setzt eine gesetzliche Befugnis oder aber die Einwilligung des betroffenen Beschäftigten voraus. Mangels aussagekräftiger gesetzlicher Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz ist in der Praxis häufig, wenn nicht sogar fast ausschließlich, die Einwilligung das Mittel der Wahl, um den Umgang mit Beschäftigtendaten zu legitimieren. Jedoch erscheint der Arbeitgeber häufig in übermächtiger Position, was dazu führt, dass die Freiwilligkeit der Einwilligung des Beschäftigten oftmals zweifelhaft erscheint. Der Autor untersucht die in diesem Umfeld auftauchenden Rechtsfragen.
JurPC Web-Dok. 132/2011

Kammergericht Berlin: Beschaffenheitsangabe im eBay-Angebot
Urteil vom 17.06.2011 (7 U 179/10)
Eine im Rahmen einer eBay-Versteigerung ins Internet gestellte Offerte ist eine auf Abschluss des Vertrages zu den vom Anbieter genannten Konditionen gerichtete Willenserklärung, die zugleich die vorweg erklärte Annahme des Höchstgebots enthält. Mit der Abgabe des Höchstgebots kommt der Vertrag daher zu den Bedingungen zustande, die der Anbieter im Internet bekannt gemacht hat. Hat er dabei auf eine bestimmte Beschaffenheit hingewiesen, wird diese Grundlage des Vertrages und stellt daher eine Vereinbarung im Sinne des § 434 Abs. 1 BGB dar.
JurPC Web-Dok. 137/2011

LG Kiel: Unwirksame Klauseln in AGB von Prepaid-Verträgen Urteil vom 17.03.2011 (18 O 243/10)
Die Klausel "1.3 Änderungen der AGB und der Preisliste wird klarmobil dem Kunden mitteilen. Die Mitteilung kann auch an eine vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse oder per Kurzmitteilung (SMS) an seine Mobilfunknummer erfolgen. Auf das Recht des Kunden nach Ziffer 11.2 wird hingewiesen." verstößt gegen § 308 Nr. 4 BGB. Sie beinhaltet keinen Grund für eine Preisänderung. Anhaltspunkte, unter denen sich ein Kunde auf eine Preisänderung einstellen oder eine solche kalkulieren kann, finden sich in der Klausel nicht. Sie ermöglicht der Beklagten nach Vertragsschluss die Einflussnahme auf das Äquivalenzinteresse zwischen Preis und Leistung ohne Beschränkung auf bestimmte Gründe. Die Klausel Ziffer 4.9 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Prepaid-Verträge "4.9 Eine Auszahlung von Guthaben ist nur im Falle einer Vertragsbeendigung möglich. … klarmobil erhebt für die Auszahlung des Guthabens ein Dienstleistungsentgelt gemäß der Preisliste." stellt eine Preisnebenabrede dar. Sollte keine vertragliche Vereinbarung über die Erstattung des vorgeleisteten Guthabens vorliegen, hat der Kunde nach Auffassung des erkennenden Gerichts einen Anspruch gemäß § 812 Abs. 1 Satz 2 1. Alternative BGB gegen die Beklagte. Der gegenteiligen Auffassung des OLG Hamburg (Urteil vom 01.07.2010, 3 U 129/08) folgt das erkennende Gericht nicht.
JurPC Web-Dok. 128/2011

AG Köln: Keine Irrtumsanfechtung nach Rücksendung eines Formulars bezüglich Veröffentlichung von Firmendaten im Internet
Urteil vom 06.06.2011 (114 C 128/11)
Ein unaufgefordert zugesandtes Schreiben, in welchem es um die Veröffentlichung von Firmendaten in einem Internetportal geht und das den Text enthält "Ergänzen oder korrigieren Sie bitte bei Annahme fehlende oder fehlerhafte Daten." oder aufgefordert wird "Die Daten bei Annahme des Angebots nochmals auf ihre Richtigkeit kontrollieren…" und in dem unter "Bitte beachten" ein expliziter Hinweis darauf erfolgt, dass es sich um ein behörden- und kammerunabhängiges Angebot handelt und zwischen den Parteien bisher keine Geschäftsbeziehung besteht, stellt keine Täuschungshandlung des Absenders des Schreibens dar. Ein etwa erzeugter Irrtum beruht folglich nicht auf einer Täuschungshandlung. Vielmehr konnte nach sorgfältiger Lektüre des Schreibens für den Empfänger kein Zweifel daran bestehen, dass es sich um ein Angebot zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrages handelt. Eine Irrtumsanfechtung scheidet insofern aus, so dass ein Dienstleistungsvertrag wirksam zustande gekommen ist.
JurPC Web-Dok. 138/2011

Rainer Koitz: Rezension Taeger/Gabel (Hrsg.) - Kommentar zum BDSG und zu den Datenschutzvorschriften des TKG und TMG
Der Autor bespricht für JurPC den Kommentar von Taeger/Gabel (Hrsg.) zum Bundesdatenschutzgesetz und anderen Datenschutzvorschriften.
JurPC Web-Dok. 136/2011

OLG Nürnberg: "Oberpfälzer Bierkönigin"
Urteil vom 07.06.2011 (3 U 2521/10)
Die mit einer bestimmten Orts- oder Regionalbezeichnung verbundene Verwendung des Titels einer Bierkönigin (hier Oberpfälzer Bierkönigin) kann zu einem fehlgeleiteten Verbraucherverständnis führen, wenn sie ausschließlich durch und für eine von mehreren ortsansässigen oder in der Region angesiedelten Brauereien erfolgt. Dies allein beeinträchtigt jedoch noch nicht spürbar die Interessen von Marktteilnehmern.
JurPC Web-Dok. 133/2011

OLG München: sonntag.de Urteil vom 24.02.2011 (24 U 649/10)
Zwar liegt in der Registrierung eines fremden Namens als Domain-Name eine Namensanmaßung und damit eine Verletzung des Namenrechts derjenigen vor, die diesen bürgerlichen Namen tragen. Dies gilt aber nur dann, wenn der Dritte, der diesen Namen verwendet, auch als Namensträger identifiziert wird und der private Gebrauch des fremden Namens durch den Nichtberechtigten zu einer Zuordnungsvetwirrung führt. Anders ist es, wenn sich hinter der Domain-Bezeichnung nicht nur ein bürgerlicher Name, sondern gleichzeitig auch ein Gattungsbegriff verbirgt. In diesen Fällen scheidet eine Zuordnungsverwirrung von vorneherein aus, so dass auch keine unberechtigte Namensanmaßung gemäß § 12 BGB vorliegt. Vorliegend ist auch Personen, die den Namensträger Sonntag kennen, die allgemeine Bedeutung des Wortes "Sonntag" geläufig, so dass bei ihnen nicht schon die bloße Nennung der Domain den Bezug zum Namensträger auslöst.
JurPC Web-Dok. 134/2011

LG Kleve: Hinweispflicht des Mobilfunkanbieters gegenüber Flatrate-Kunden bei Kostenüberschreitung infolge Nutzung ausländischer Netze
Urteil vom 15.06.2011 (2 O 9/11)
Entstehen extrem hohe Mobilfunkkosten durch Nutzung eines ausländischen Netzes, ist es Aufgabe des Mobilfunkanbieters, einen Kunden, der offensichtlich seine Kosten durch die Vereinbarung einer Flatrate niedrig halten wollte, darauf hinzuweisen, dass er durch die Inanspruchnahme des ausländischen Netzes exorbitant hohe Kosten verursacht. Diese Nebenpflicht ergibt sich aus dem Dienstvertrag gegenüber dem Nutzer des Mobilfunknetzes aufgrund der überlegenen Sachkunde. Der Mobilfunkanbieter kann nicht seine Betreiber darauf verweisen, durch Eingriff in die Hardware - wozu im Zweifel nicht jeder Nutzer in der Lage ist - selbst dafür Sorge zu tragen, dass nicht ungewollt ein Einwählen in ausländische Netze stattfindet. Der Nutzer kann auch nicht darauf verwiesen werden, es sei aus dem Display des Mobiltelefons erkennbar, wenn ausländische Netze genutzt würden. Für den durchschnittlichen Benutzer erschließt sich daraus nicht ohne Weiteres, dass hierdurch exorbitant hohe Durchleitungsgebühren entstehen. Für den Mobilfunkanbieter war es demgegenüber technisch ohne Weiteres möglich, den Kunden, nachdem er die vereinbarte Flatrate erheblich überschritten hatte, durch SMS oder E-Mail vor den ungewöhnlich hohen Kosten zu warnen und sich zu vergewissern, dass der Kunde den teuren Zugriff auf das ausländische Netz auch tatsächlich will. Diesem Rechtsgedanken hat die Europäische Union in der EU-Roaming-Verordnung auch Rechnung getragen, weil gerade in Fällen wie dem vorliegenden den Kunden hohe Durchleitungsgebühren (sog. "Schock-Rechnungen") berechnet worden sind.
JurPC Web-Dok. 135/2011

Susanne Klein: Der Auskunftsanspruch gemäß § 101 UrhG in der Praxis - eine Bestandsaufnahme
Nachdem seit Inkrafttreten des neuen § 101 UrhG mittlerweile drei Jahre vergangen und hierzu bereits zahlreiche Gerichtsentscheidungen ergangen sind, hält es die Autorin für an der Zeit zu reflektieren, ob sich die neue Vorschrift in der Praxis bewährt hat und welche Schwierigkeiten bei der praktischen Durchsetzung des Auskunftsverlangens tatsächlich noch bestehen.
JurPC Web-Dok. 131/2011

BGH: Bananabay II
Urteil vom 13.01.2011 (I ZR 125/07)
Gibt ein Dritter ein mit einer Marke identisches Zeichen ohne Zustimmung des Markeninhabers einem Suchmaschinenbetreiber gegenüber als Schlüsselwort an, damit bei Eingabe des mit der Marke identischen Zeichens als Suchwort in die Suchmaschine ein absatzfördernder elektronischer Verweis (Link) zur Website des Dritten als Werbung für der Gattung nach identische Waren oder Dienstleistungen in einem von der Trefferliste räumlich getrennten, entsprechend gekennzeichneten Werbeblock erscheint (Adwords-Werbung), liegt darin keine Benutzung der fremden Marke im Sinne von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Buchst. a MarkenRL, § 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, wenn die Anzeige selbst weder das Zeichen noch sonst einen Hinweis auf den Markeninhaber oder auf die von diesem angebotenen Produkte enthält, der angegebene Domain-Name vielmehr auf eine andere betriebliche Herkunft hinweist.
JurPC Web-Dok. 125/2011

BGH: Regelung über vorzeitige Beendigung der Auktion in den AGB einer Internetplattform Urteil vom 08.06.2011 (VIII ZR 305/10)
Zur Auslegung einer Bestimmung über das Recht des Anbieters zur vorzeitigen Beendigung der Auktion in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für eine Internetauktion.
JurPC Web-Dok. 126/2011

OLG Karlsruhe: Aufspaltungsverbot bei Vertrag bezüglich Überlassung einer Unternehmenssoftware
Urteil vom 27.07.2011 (6 U 18/10)
In einem Vertrag, der die Überlassung einer client-server-basierten Unternehmenssoftware regelt, hält eine Klausel, nach der es unzulässig ist, ein als Gesamtheit erworbenes Nutzungsvolumen aufzuspalten (Aufspaltungsverbot), der Inhaltskontrolle nach §§ 305ff BGB stand. Ein solches Aufspaltungsverbot verstößt auch nicht gegen das Kartellrecht.
JurPC Web-Dok. 129/2011

OLG Oldenburg: Rechtsnatur von Prämien bei sog. PrePaid-Bundles
Urteil vom 12.07.2011 (13 U 16/11)
Zur Rechtsnatur der Beziehungen zwischen dem Provider, dem Hauptvertriebspartner (Distributor) und dem Untervertriebspartner im Mobilfunkgeschäft. hier insbesondere: Rechtsnatur von Prämien, die beim Vertrieb sogenannter "PrePaid-Bundles" nach Freischaltung der SIM-Karten vom Hauptvertriebspartner an den Untervertriebspartner gezahlt werden. Zum Wegfall von Provisionsansprüchen für die Vermittlung von Mobilfunkverträgen gemäß § 87a Abs. 3 Satz 2 HGB bei Sperre der SIM-Karten durch den Mobilfunkprovider aufgrund verdächtigen Nutzungsverhaltens.
JurPC Web-Dok. 130/2011

Florian Albrecht, Andreas Hatz: Filesharing-Abmahnung gegenüber Privatpersonen - Anmerkung zu OLG Köln, Beschl. v. 20.05.2011 – 6 W 30/11
Die Autoren besprechen eine aktuelle Entscheidung des OLG Köln, die sich mit den Besonderheiten der Abmahnungen wegen Filesharing gegenüber Privatpersonen befasst. Sie gehen in diesem Zusammenhang auch auf die Rechtsfragen ein, die im Rahmen von Abmahnungen wegen Nutzung von Tauschbörsen aktuell diskutiert werden.
JurPC Web-Dok. 124/2011

OLG Köln: Werbeaussage durch nicht individualisierte Ärztegruppe ("Die moderne Medizin setzt auf…")
Urteil vom 01.04.2011 (6 U 214/10)
Die Aussage, die moderne Medizin setze auf das pflanzliche Arzneimittel F., stellt sich als eine konkrete Empfehlung an das Laienpublikum dar, das Produkt zu verwenden. Sie ist zumindest auch dahin zu verstehen, dass diejenigen im Gesundheitswesen tätigen Personen, die als Ärzte die moderne Medizin repräsentieren und Patienten behandeln, diesen das Mittel empfehlen. Auch Werbeaussagen mit ärztlichen Empfehlungen, die nicht einem bestimmten Arzt zuzuordnen sind, können unter § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 HWG fallen.
JurPC Web-Dok. 122/2011

LG Köln: Zur Frage der Einwilligung einer Person zum Vorhalten ihres Fotos in einer Suchmaschine Urteil vom 22.06.2011 (28 O 819/10)
Im Zusammenhang mit urheberrechtlichen Unterlassungsansprüchen hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 29.04.2010, I ZR 69/08 - Vorschaubilder - erkannt, dass der Betreiber einer Suchmaschine von einem Einverständnis des Rechteinhabers zur Benutzung von Werkabbildungen in dem bei der Bildersuche üblichen Umfang ausgehen dürfe, wenn der Rechteinhaber die Abbildungen in das Internet eingestellt habe, ohne bestehende Möglichkeiten zu ergreifen, den Zugriff von Suchmaschinen auszuschließen. Die Grundsätze der Entscheidung sind nach Auffassung der Kammer aber auch auf den Fall eines Anspruchs wegen Verletzung des Rechts am eigenen Bild zu übertragen, da die der Entscheidung zugrunde liegenden Erwägungen auch im vorliegenden Fall tragen.
JurPC Web-Dok. 123/2011

LG Frankfurt a.M.: Elektronische Leseplätze in Bibliotheken
Urteil vom 16.03.2011 (2-06 O 378/10)
§ 52 b UrhG enthält als Annexkompetenz auch das Recht, ein digitales Vervielfältigungsstück herzustellen. Der Anwendung von § 52b UrhG steht nur ein geschlossener Vertrag, nicht hingegen ein bloßes Vertragsangebot des Rechteinhabers entgegen. Eine teleologische Auslegung von § 52b UrhG ergbit, dass nur eine öffentliche Zugänglichmachung erlaubt ist, die Anschlussnutzungen wie das Ausdrucken oder das Speichern auf USB-Sticks ausschließt.
JurPC Web-Dok. 121/2011

VG Hannover: Zur anlasslosen offenen polizeilichen Videobeobachtung
Urteil vom 14.07.2011 (10 A 5452/10)
Eine Ermächtigung zur anlasslosen offenen polizeilichen Videobeobachtung öffentlich zugänglicher Orte (hier: § 32 Abs. 3 Satz 1 Nds. SOG) genügt jedenfalls nach ihrem Wortlaut nicht dem verfassungsrechtlichen Gebot der Bestimmtheit und Normenklarheit, wenn der Gesetzgeber den Einsatz der Maßnahme allgemein zur 'Gefahrenabwehr undGefahrenvorsorge' zulässt und ihn nur durch das Merkmal der Erforderlichkeit begrenzt. Eine gesetzliche Ermächtigung zu einer 'offenen' polizeilichen Videobeobachtung (hier: § 32 Abs. 3 Satz 1 Nds. SOG) ist dahin auszulegen, dass der Umstand der Videobeobachtung sowie die äußersten Ränder des Aufnahmeraums vor Ort kenntlich gemacht werden müssen, so dass sie auch für unbefangene Betroffene, die nicht mit einer Überwachung rechnen, erkennbar sind. Ausreichen können Hinweisschilder oder Markierungen auf der Straße, ungenügend ist die bloße Sichtbarkeit der Kamera oder die Veröffentlichung einer Liste von Kamerastandorten im Internet.
JurPC Web-Dok. 120/2011

OLG Frankfurt: Abweichende Filial-Preise
Urteil vom 03.03.2011 (6 U 231/09)
Ein Einzelhandelsunternehmen, das die gleiche Ware in mehreren Verkaufsstellen zu unterschiedlichen Preisen anbietet und im Internet mit dem niedrigsten dieser Preise wirbt, muss deutlich machen, für welche Verkaufsstellen dieser Preis gilt. Daran fehlt es, wenn auf einer Seite, die sich auf die Verfügbarkeit einer bestimmten Ware in einer Verkaufsstelle, in der ein höherer Preis verlangt wird, bezieht, der niedrigste Preis erscheint, ohne dass deutlich und unmissverständlich darauf hingewiesen wird, dass der Preis in dieser Verkaufsstelle nicht gilt.
JurPC Web-Dok. 116/2011

OLG Köln: TV-Kabel-Internetprovider Beschluss vom 09.06.2011 (6 W 159/10)
Ein als Internetprovider tätiger TV-Kabelnetzbetreiber ist rechtlich nicht gehindert, unter Verwendung von Verkehrsdaten Auskunft über die Identität von Anschlussinhabern zu erteilen, wenn die Zeit der erstmaligen Vergabe einer IP-Adresse an den Anschlussinhaber ("start binding time") in seinen operativen Datensystemen - also nicht nur in einem Vorratsdatenspeicher gemäß dem vom BVerfG für nichtig erklärten § 113a TKG - gespeichert und ihm die Sicherung dieser Daten durch eine wenige Tage nach der geltend gemachten Rechtsverletzung ergangene vorläufige richterliche Anordnung aufgegeben wird.
JurPC Web-Dok. 117/2011

OLG Köln: Keine Mittäter- oder Gehilfenschaft des Briefzustelldienstleisters an wettbewerbswidrigen Handlungen von Postfachkunden
Urteil vom 23.02.2011 (6 W 199/10)
Ein mit Briefzustelldienstleistungen nach den Vorschriften der Prozessordnungen beliehener Unternehmer haftet nicht als Täter oder Teilnehmer einer unlauteren Wettbewerbshandlung, wenn er bei der Überlassung von Postfächern an seine Kunden keine genauen Feststellungen zu deren Identität, Rechtsfähigkeit und Vertretungsverhältnissen trifft. Eine Verletzung der Prüfpflichten aus § 5 Abs. 1 PostdienstleistungsVO (PDLV) bei Einrichtung eines Postfaches liegt nicht vor, wenn der Briefzustelldienstleister sich eine den Anforderungen des § 130 Nr. 1 ZPO genügende zustellfähige Anschrift hat nachweisen lassen; insoweit genügt die Angabe einer den Zustellungsempfänger und den Ort der Zustellung eindeutig individualisierenden Bezeichnung.
JurPC Web-Dok. 118/2011

LG Stuttgart: Zur sekundären Darlegungslast in Filesharing-Fällen
Urteil vom 28.06.2011 (17 O 39/11)
Der Anschlussinhaber genügt in Fällen der Inanspruchnahme als Täter oder Störer hinsichtlich einer Urheberrechtsverletzung wegen Nutzung von Filesharing-Systemen seiner sekundären Darlegungslast, wenn er zu den Vorwürfen im Einzelnen detailliert Stellung nimmt und ohne dazu verpflichtet zu sein, eine überraschende Nachschau seines Computers durch Polizeibeamte ermöglicht. Eine Haftung als Täter oder Störer ist in derartigen Fällen ausgeschlossen.
JurPC Web-Dok. 119/2011

OLG Köln: Frist für Beschwerde und Wiedereinsetzungsantrag des Anschlussinhabers
Beschluss vom 26.05.2011 (6 W 84/11)
Die Frist für die Beschwerde des Anschlussinhabers gegen den Anordnungsbeschluss nach § 101 Abs. 9 UrhG beträgt zwei Wochen. Sie beginnt zu dem spätesten Zeitpunkt, an dem die Entscheidung einem formell am Anordnungsverfahren Beteiligten bekannt gemacht worden ist. Der Anschlussinhaber, dem mangels Beteiligung an dem Verfahren bis zur Gestattung der Auskunft die Einhaltung dieser Frist regelmäßig nicht möglich ist, kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden. Diese muss binnen zwei Wochen nach Wegfall des Umstandes, der den Beschwerdeführer unverschuldet an der Einlegung der Beschwerde gehindert hat (Unkenntnis vom Gestattungsbeschluss), wenigstens konkludent (durch Nachholung der versäumten Rechtshandlung) beantragt werden. Der Anschlussinhaber kann sich nicht mehr auf eine unverschuldete Unkenntnis vom Gestattungsbeschluss berufen, wenn er in angemessener Zeit keine diesbezüglichen Nachforschungen anstellt. Ist er anwaltlich beraten, kann er sich grundsätzlich auch nicht darauf berufen, gemäß § 17 Abs. 2 FamFG unverschuldet die Frist versäumt zu haben, weil er keine Rechtsmittelbelehrung erhalten hat.
JurPC Web-Dok. 113/2011

OLG Köln: Zum gewerblichen Ausmaß beim Angebot eines Oscar-prämierten Filmwerks in sog. Tauschbörsen - "The Hurt Locker"
Beschluss vom 05.05.2011 (6 W 91/11)
Ein "gewerbliches Ausmaß" einer Rechtsverletzung durch das Einstellen eines urheberrechtlich geschützten Werkes in ein peer-to-peer Netzwerk ist nach Ablauf von sechs Monaten gerechnet ab dem Erscheinungsdatum des Werkes auch bei Filmwerken nur in Ausnahmefällen zu bejahen. Die Verleihung mehrerer Oscars für einen Film kann einen Umstand darstellen, der auch nach Ablauf von sechs Monaten ab Erstveröffentlichung die Gestattung der Bekanntgabe der in Rede stehenden Daten rechtfertigen und eine neue 6-Monatsfrist ab der Oscarverleihung in Lauf setzen kann.
JurPC Web-Dok. 114/2011

OLG Köln: "Nicht ohne meine Tochter"
Beschluss vom 12.05.2011 (6 W 99/11)
Werbe-SMS an einen Mobiltelefonanschluss sind in der Regel auch dann unzulässig, wenn sie für einen Familienangehörigen des Anschlussinhabers bestimmt sind, der dem Werbenden die Nummer des Anschlusses ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Anschlussinhabers als Zustelladresse mitgeteilt hat. Dies gilt unabhängig davon, ob der Familienangehörige mit dem Einverständnis des Anschlussinhabers rechnet und ob dieser sich durch die SMS tatsächlich belästigt fühlt.
JurPC Web-Dok. 115/2011

VG Stuttgart: Zulässigkeit amtlicher Äußerungen auf der Homepage der Gemeinde
Beschluss vom 13.04.2011 (7 K 602/11)
Zur Zulässigkeit amtlicher Äußerungen im Amtsblatt und auf der Homepage einer Gemeinde, sich aktiv gegen eine als extremistisch und fremdenfeindlich angesehene Versammlung auf ihrem Gemeindegebiet einzusetzen und eine Gegendemonstration zu unterstützen (hier: Demonstration "Fremdarbeiterinvasion stoppen" des "Nationalen und sozialen Aktionsbündnis 1. Mai").
JurPC Web-Dok. 112/2011

BGH: Der Frosch mit der Maske
Urteil vom 28.10.2010 (I ZR 18/09)
Bis zum Inkrafttreten des Urheberrechtsgesetzes am 1. Januar 1966 konnten zwar Nutzungsrechte für noch nicht bekannte Nutzungsarten wirksam eingeräumt werden. Dies setzte allerdings eine eindeutige Erklärung des Berechtigten hinsichtlich der Einräumung solcher Nutzungsrechte oder eine angemessene Beteiligung des Berechtigten an den Erlösen aus deren Verwertung voraus. Auch die Einräumung von Nutzungsrechten für unbekannte Nutzungsarten an Filmwerken durch Filmurheber an Filmhersteller war nur unter dieser Voraussetzung wirksam. Von einer eindeutigen Erklärung des Berechtigten hinsichtlich der Einräumung von Nutzungsrechten für noch nicht bekannte Nutzungsarten konnte nach der bis zum Inkrafttreten des Urheberrechtsgesetzes am 1. Januar 1966 geltenden Rechtslage nur ausgegangen werden, wenn die Vertragspartner eine solche Rechtseinräumung ausdrücklich erörtert und vereinbart und damit erkennbar zum Gegenstand von Leistung und Gegenleistung gemacht haben. Dafür reicht es regelmäßig nicht aus, dass die Vertragspartner pauschal auf Tarifordnungen oder Tarifverträge Bezug genommen haben, die unter anderem eine solche Rechtseinräumung vorsehen. Ein Miturheber ist bei Verletzungen des gemeinsamen Urheberrechts nach § 8 Abs. 2 Satz 2 UrhG berechtigt, Auskunftserteilung und Rechnungslegung allein an sich selbst zu verlangen. Die Feststellung der Schadensersatzpflicht kann ein Miturheber bei Verletzungen des gemeinsamen Urheberrechts nach § 8 Abs. 2 Satz 2 UrhG nur zugunsten aller Miturheber beanspruchen.
JurPC Web-Dok. 108/2011

Kammergericht: Delphi - Verwendung eines verwechslungsfähigen Namens eines Kinos für ein Gebäude
Beschluss vom 01.04.2011 (5 W 71/11)
Die Verwendung eines verwechslungsfähigen Namens eines Kinos für ein historisch bedeutsames und architektonisch schutzwürdiges Gebäude kann kennzeichenrechtlich hinzunehmen sein, wenn in dem Gebäude früher unter dieser Bezeichnung ein bekanntes ehemaliges Stummfilmkino betrieben wurde, aus dem Zusammenhang des Gebrauchs dieses Namens das Gebäude als ein solches ehemaliges Stummfilmkino erkennbar bleibt und in dem Gebäude nicht der Betrieb eines Kinos mit (aktuellen) Tonfilmen aufgenommen wird.
JurPC Web-Dok. 109/2011

Kammergericht: Urheberrechtsschutz für Sachverständigengutachten
Beschluss vom 11.05.2011 (24 U 28/11)
Gutachten (hier über Verkehrswerte für Grundstücke) sind - was die Frage ihrer Urheberrechtsschutzfähigkeit angeht - grundsätzlich nicht dem literarischen Bereich zuzuordnen, sondern dem wissenschaftlichen Bereich. Bei derartigen Schriftwerken kann die persönliche geistige Schöpfung nicht mit dem wissenschaftlichen oder technischen Inhalt der Darstellung begründet werden. Ob ein wissenschaftlicher oder technischer Text unter dem - zwar nicht in erster Linie aber gleichwohl auch in Betracht kommenden - Blickwinkel der Gedankenformung und -führung den nötigen geistig-schöpferischen Gehalt hat, beurteilt sich danach, ob der betreffende Text eine individuelle - originelle - eigenschöpferische Darstellung enthält. Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass gutachterliche Schriftwerke die für ein Sprachwerk im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 UrhG notwendige Schöpfungshöhe erreichen, trägt grundsätzlich der sich auf den Urheberrechtsschutz Berufende. Hier erfolgte die Rücknahme der Berufung.
JurPC Web-Dok. 110/2011

LG Frankfurt a.M.: Vertrieb gebrannter Datenträger nebst selbst erstellter Lizenzurkunden und Notartestaten als gebrauchte Softwarelizenzen
Urteil vom 27.04.2011 (2-06 O 428/10)
Bestimmungen eines Volumenlizenzvertrages, nach der die gewährten Nutzungsrechte nicht übertragbar sind oder die Software nur an Endbenutzer weitergegeben und nur zu diesem Zweck Vervielfältigungen hergestellt werden dürfen, sind wirksam (§§ 305 ff. BGB). Mit der Übergabe unter Verstoß gegen den Volumenlizenzvertrag hergestellter, selbst gebrannter Datenträger können keine Nutzungsrechte an der sich darauf befindlichen Software übertragen werden. Ein Gebrauchtsoftwarehändler kann sich nicht auf das Prinzip der Erschöpfung aus § 69c Nr. 3 S. 2 UrhG bzw. die Entscheidung BGH GRUR 2001, 153 – OEM-Version berufen. Der ohne Zustimmung des Rechteinhabers erfolgte Vertrieb selbst erstellter Lizenzurkunden als angeblicher Lizenz begründet nicht nur einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch, sondern verpflichtet gegenüber dem Rechteinhaber auch zum Schadensersatz. Ein mit „Notarielle Bestätigung zum Softwarelizenzerwerb“ überschriebenes Notartestate ist irreführend im Sinne des UWG, weil dadurch beim Endkunden der Eindruck erweckt wird, legal Lizenzen zu erwerben, obwohl gar keine Lizenzen übertragen werden. Die Klägerin ist befugt, nach Rechtskraft das Rubrum und den Unterlassungstenor des Urteils auf Kosten der Beklagten u.a. in der FAZ oder der Süddeutschen Zeitung bekannt zu machen.
JurPC Web-Dok. 111/2011

BGH: Zweite Zahnarztmeinung II
Urteil vom 01.12.2010 (I ZR 196/08)
Geben Dritte über eine Eingabemaske Daten in eine Datenbank ein, sind die Kosten für die Software, mit der die Daten für Zwecke der Datenbank erfasst und dargestellt werden, eine Investition im Sinne des § 87a Abs. 1 Satz 1 UrhG zur Beschaffung und Darstellung der Datenbankelemente und keine Kosten der Datenerzeugung. Entsprechendes gilt für die Kosten der Überprüfung der von Dritten eingegebenen Daten auf ihre Eignung für Zwecke der Datenbank. Ein Anteil von zehn Prozent des Datenvolumens der gesamten Datenbank erfüllt nicht die Voraussetzungen, die an einen nach dem Umfang wesentlichen Teil der Datenbank im Sinne des § 87b Abs. 1 Satz 1 UrhG zu stellen sind. Für die Übernahme eines nach der Art wesentlichen Teils der Datenbank im Sinne von § 87b Abs. 1 Satz 1 UrhG ist es nicht erforderlich, dass diejenigen Elemente übernommen werden, die die Struktur der Datenbank ausmachen. Für den Eingriff in die Rechte des Datenbankherstellers nach § 87b Abs. 1 Satz 2 UrhG reicht es aus, dass die Entnahmehandlungen darauf gerichtet sind und im Fall ihrer Fortsetzung dazu führen würden, die Datenbank insgesamt oder einen nach Art oder Umfang wesentlichen Teil zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben.
JurPC Web-Dok. 105/2011

BGH: sedo
Urteil vom 18.11.2010 (I ZR 155/09)
Eine markenmäßige Verwendung eines Domainnamens liegt regelmäßig vor, wenn auf der unter dem Domainnamen erreichbaren Internetseite ein elektronischer Verweis (Link) angebracht ist, der zu einem Produktangebot führt. Bietet ein Diensteanbieter im Sinne des Teledienstegesetzes a.F. - Entsprechendes ist unter Geltung des Telemediengesetzes anzunehmen - seinen Kunden ein sogenanntes Domain-Parking-Programm an, in das der Kunde unter seinem Domainnamen eine Internetseite mit elektronischen Werbeverweisen (Werbelinks) einstellen kann, bei deren Aufruf aufgrund vorher bestimmter Schlüsselwörter Werbung von Drittunternehmen erscheint, haftet der Diensteanbieter weder als Täter noch als Teilnehmer von Kennzeichenverletzungen, wenn die Auswahl des Schlüsselworts ohne seine Mitwirkung oder Kenntnis erfolgt und dem Diensteanbieter die Kennzeichenverletzungen seines Kunden auch nicht bekannt sind. Ist mit dem entsprechenden Programm des Diensteanbieters keine besondere Gefahr für die Verletzung von Kennzeichenrechten Dritter verbunden, trifft dessen Anbieter auch im Rahmen einer Störerhaftung keine allgemeine Pflicht, die in sein System von Kunden eingestellten Domainnamen auf Kennzeichenverletzungen zu prüfen. Die Kunden des Diensteanbieters, die unter ihren Domainnamen Internetseiten mit Werbeverweisen in ein solches Programm des Diensteanbieters einstellen, sind nicht seine Beauftragten im Sinne von § 14 Abs. 7, § 15 Abs. 6 MarkenG.
JurPC Web-Dok. 106/2011

VGH Baden-Württemberg: Schulischer Bezug von Internetäußerungen in der Freizeit
Beschluss vom 12.05.2011 (9 S 1056/11)
Auch in der Freizeit erfolgende Internet-Eintragungen können schulischen Bezug aufweisen und damit geeignet sein, schulische Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen auszulösen, wenn sie störend in den Schulbetrieb hineinwirken. Die Frage, ob darin ein schweres Fehlverhalten liegt, das die Verhängung eines Unterrichtsausschlusses rechtfertigt, hängt von den Umständen des Einzelfalls und insbesondere der Frage ab, ob die Betroffenen individualisierbar bezeichnet sind und sich mit dem Eintrag so die besonderen Gefahren des Internets realisiert haben.
JurPC Web-Dok. 107/2011

VG Köln: Keine Weiterverwendung bezüglich der Gesetze und Rechtsverordnungen aus der Bundesrechtsdatenbank
Urteil vom 26.05.2011 (13 K 5747/07)
§ 3 Absatz 1 Satz 1 des Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG) verlangt, dass eine Weitergabe der vorhandenen Informationen gerade zu dem Zweck erfolgt sein muss, dass mit diesen eine über die Erfüllung öffentlicher Aufgaben hinausgehende Nutzung stattfindet. Dies ist bei den Dateien, die im Rahmen der Pflege der Bundesrechtsdatenbank weitergegeben werden, nicht der Fall, da insoweit eine öffentliche Aufgabe erfüllt wird (wird ausgeführt). Die Nutzung von Informationen ist nach der gesetzlichen Definition ein notwendiger Bestandteil der Weiterverwendung und dementsprechend nicht Gegenstand des Gleichbehandlungsanspruches aus § 3 Absatz 1 Satz 1 IWG.
JurPC Web-Dok. 104/2011

BGH: Haftung für unbefugte Nutzung eines eBay-Mitgliedskontos
Urteil vom 11.05.2011 (VIII ZR 289/09)
Werden unter Nutzung eines fremden eBay-Mitgliedskontos auf den Abschluss eines Vertrages gerichtete Erklärungen abgegeben, liegt ein Handeln unter fremdem Namen vor, auf das die Regeln über die Stellvertretung sowie die Grundsätze der Anscheins- oder der Duldungsvollmacht entsprechend anzuwenden sind (im Anschluss an BGH, Urteile vom 3. März 1966 - II ZR 18/64, BGHZ 45, 193; vom 18. Januar 1988 - II ZR 304/86, NJW-RR 1988, 814; vom 8. Dezember 2005 - III ZR 99/05, NJW-RR 2006, 701). Ohne Vollmacht oder nachträgliche Genehmigung des Inhabers eines eBay-Mitgliedskontos unter fremdem Namen abgegebene rechtsgeschäftliche Erklärungen sind dem Kontoinhaber nur unter den Voraussetzungen der Duldungs- oder der Anscheinsvollmacht zuzurechnen. Für eine Zurechnung reicht es nicht bereits aus, dass der Kontoinhaber die Zugangsdaten nicht hinreichend vor dem Zugriff des Handelnden geschützt hat (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 11. März 2009 - I ZR 114/06, BGHZ 180, 134 - Halzband). Eine von eBay gestellte und von jedem registrierten Nutzer akzeptierte Formularklausel, wonach Mitglieder grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten haften, die unter Verwendung ihres Mitgliedskontos vorgenommen werden, begründet keine Haftung des Kontoinhabers gegenüber Auktionsteilnehmern.
JurPC Web-Dok. 100/2011

OLG Köln: Kein Anlass zur Klageerhebung bei zu weit gefasster Abmahnung und Warnung vor Abänderung gegenüber rechtsunkundigem Verletzer
Beschluss vom 20.05.2011 (6 W 30/11)
Nimmt der Inhaber von Urheberrechten einen Rechtsverletzer zunächst als Täter in Anspruch und ergibt sich erst in Laufe des Verfahrens, dass dieser als Störer haftet und daher der Antrag entsprechend einzuschränken ist, führt dies jedenfalls dann nicht zu einer Belastung des Rechteinhabers mit Verfahrenskosten, wenn der Rechtsverletzer auf eine Abmahnung, in der ihm die Täterschaft vorgeworfen wird, nicht geantwortet hat. Fügt der Rechteinhaber der Abmahnung eines nicht geschäftlich tätigen und rechtlich nicht beratenen Rechtsverletzers eine vorbereitete erheblich zu weit gefasste Unterlassungserklärung bei und warnt zugleich davor, diese Erklärung einzuschränken, so gibt der Abgemahnte nicht dadurch Veranlassung zur Klage im Sinne des § 93 ZPO, dass er keine Unterlassungserklärung abgibt.
JurPC Web-Dok. 101/2011

OLG Köln: Zur Zulässigkeit der Zustellung von Paketen an Hausbewohner und Nachbarn
Urteil vom 02.03.2011 (6 U 165/10)
Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Paketbeförderers, wonach die Aushändigung von Sendungen unter anderem an Hausbewohner und Nachbarn für zulässig erklärt wird, beeinträchtigt den Vertragspartner des Verwenders unangemessen, wenn sie keine rechtliche Verpflichtung des Verwenders enthält, den Empfänger über die erfolgte Ersatzzustellung zu benachrichtigen.
JurPC Web-Dok. 102/2011

Finanzgericht des Saarlandes: Rückforderung einer wegen fehlerhafter Dateneingabe überhöhten Steuererstattung
Gerichtsbescheid vom 06.08.2010 (2 K 1207/10)
Der Rückforderung einer wegen fehlerhafter Dateneingabe überhöhten Steuererstattung kann eine Zahlungsverjährung nicht entgegengehalten werden, wenn wie vorliegend aufgrund der fehlerhaften Dateneingabe und der nachfolgend automatisierten Berechnung der Erstattung eine materiell-rechtliche Prüfung erstmals mit der geänderten Anrechnungsverfügung erfolgt.
JurPC Web-Dok. 103/2011

BGH: Zustellung an den im Rubrum benannten Prozessbevollmächtigten
Urteil vom 06.04.2011 (VIII ZR 22/10)
Gibt der Kläger im Rubrum der Klageschrift einen Rechtsanwalt als Prozessbevollmächtigten des Beklagten an, so ist dieser als für den Rechtszug bestellter Prozessbevollmächtigter gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 ZPO anzusehen und hat die Zustellung an ihn zu erfolgen (Fortführung von BGH, Beschluss vom 28. Juli 1999 - VIII ZB 3/99; Aufgabe von BGH, Beschluss vom 1. Oktober 1980 - IVb ZR 613/80; Urteil vom 9. Oktober 1985 - IVb ZR 59/84). Das Risiko, dass der vom Kläger als Prozessbevollmächtigter des Beklagten bezeichnete Anwalt keine Prozessvollmacht besitzt und die an diesen bewirkte Zustellung deshalb unwirksam ist, trägt der Kläger (Anschluss an BVerfG, NJW 2007, 3486, 3488).
JurPC Web-Dok. 96/2011

BGH: Kündigung eines Vertrages über die Erstellung und Betreuung einer Internetpräsenz
Urteil vom 24.03.2011 (VII ZR 111/10)
Der Besteller darf einen Werkvertrag, mit dem sich der Unternehmer für eine Mindestvertragslaufzeit von 48 Monaten zur Bereitstellung, Gestaltung und Betreuung einer Internetpräsenz verpflichtet hat, jederzeit gemäß § 649 Satz 1 BGB kündigen. Der Unternehmer muss zur Begründung seines Anspruchs aus § 649 Satz 2 BGB grundsätzlich vortragen, welcher Anteil der vertraglichen Vergütung auf die erbrachten und nicht erbrachten Leistungen entfällt und darüber hinaus vertragsbezogen darlegen, welche Kosten er hinsichtlich der nicht erbrachten Leistungen erspart hat.
JurPC Web-Dok. 97/2011

Finanzgericht Münster: Pflicht zur Vorlage eines Datenträgers bei Lohnsteuer-Außenprüfung
Urteil vom 16.05.2008 (6 K 879/07)
Im Rahmen der ordnungsgemäß angeordenten Lohnsteuer-Außenprüfung ist der Betroffene gemäß § 200 Abs. 1 AO zur Mitwirkung verpflichtet. Inhalt dieser Verpflichtung ist insbesondere, dem Finanzamt Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere und andere Urkunden zur Einsicht vorzulegen. Soweit der Steuerpflichtige, wie im Streitfall, eine EDV-Buchführung unterhält, wird die Mitwirkungsverpflichtung nach § 200 Abs. 1 Satz 2 AO und § 147 Abs. 6 AO u.a. dadurch konkretisiert, dass die Finanzbehörde auch das Recht hat, im Rahmen der Außenprüfung Einsicht in die gespeicherten Daten zu nehmen und dazu u.a. verlangen kann, dass im Rahmen der Außenprüfung die Aufzeichnungen auf einem maschinell verwertbaren Datenträger zur Verfügung gestellt werden.
JurPC Web-Dok. 98/2011

AG Ludwigshafen am Rhein: Keine Haftung des Forenbetreibers für ehrverletzende Äußerungen
Urteil vom 23.10.2008 (2 g C 291/08)
Der Forenbetreiber ist ohne besonderen Anlass nicht verpflichtet, sämtliche Einträge in dem Forum auf mögliche rechtsverletzende Äußerungen hin zu überprüfen. Er haftet gemäß § 10 TMG nicht als Störer für dort enthaltene ehrverletzende Äußerungen, wenn er diese nach Kenntnisnahme sofort entfernt.
JurPC Web-Dok. 99/2011

Florian Albrecht: Tagungsbericht zum "Smart-Life"-Symposium am 7. / 8. April 2011 in Passau
Der Autor berichtet für JurPC über das am 07./08.04.2011 veranstaltete Symposium.
JurPC Web-Dok. 95/2011

OLG Köln: Rückgewinnungsschreiben an früheren Stromkunden - Zulässigkeit der späteren Verwendung von  während der Vertragslaufzeit gespeicherten Daten
Urteil vom 19.11.2010 (6 U 73/10)
Das Verbot des § 4 Abs. 1 BDSG, personenbezogene Daten ohne Einwilligung des Betroffenen oder ohne Vorliegen eines besonderen Erlaubnistatbestandes zu nutzen, stellt insoweit eine das Marktverhalten regelnde Bestimmung i.S. des § 4 Nr. 11 UWG dar, als sie die Möglichkeiten der Marktteilnehmer betreffen, für ihre Produkte zu werben. Die in § 28 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 lit. a) BDSG a. F. vorgenommene Wertung, wonach eine Verwendung mehrerer kombinierter Merkmale zur Beschreibung einer Personengruppe untersagt ist, ist auch im Rahmen des § 28 Abs. 2 BDSG a. F. bei der Prüfung der Frage zu berücksichtigen, ob die Nutzung der Daten zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich war. Daher dürfen die Information, dass eine bestimmte Person ein früherer eigener Kunde war, und die Information, zu welchem anderen Anbieter er gewechselt hat, nicht beide gemeinsam für ein Werbeschreiben verwertet werden; ein berechtigtes Interesse, gezielt die zu einem anderen Stromanbieter gewechselten Kunden nun wieder abzuwerben, besteht nämlich nicht. Der nach § 28 Abs. 4 S. 2 BDSG erforderlichen Unterrichtung der Verbraucher über ihr Recht zum Widerspruch gegen die werbliche Nutzung ihrer Daten wird nicht durch eine entsprechende Information bei der Datenerhebung oder einem früheren Anschreiben genügt.
JurPC Web-Dok. 91/2011

OLG Köln: Auskunftsanspruch bei Urheberrechtsverletzung gegen in der Schweiz ansässigen sog. Sharehoster
Urteil vom 25.03.2011 (6 U 87/10)
Ein sog. Sharehoster, der (umfangreichen) virtuellen Speicherplatz zur Verfügung stellt, ist für Ansprüche aus § 101 Abs. 1 UrhG passivlegitimiert, wenn der Rechtsverletzer den Speicherplatz zum Einstellen urheberrechtlich geschützter Werke nutzt und durch Verlinkung auf einer weiteren Internetseite der Öffentlichkeit den Zugriff auf die eingestellten Werke ermöglicht. Das Statut für Verletzungen von Datenschutzrechten der Anbieter ist nicht vom Urheberrechtsstatut erfasst, sondern gesondert nach § 40 Abs. 1 EGBGB zu ermitteln, wonach der Handlungsort und damit der Sitz des Sharehosters maßgeblich ist. Das schweizerische Datenschutzrecht steht einer Auskunft des Sharehosters über Namen und Anschrift der Anbieter nicht entgegen. Nach dem für die Auslegung verbindlichen Wortlaut des § 101 Abs. 3 Nr. 1 UrhG ist der zur Auskunft Verpflichtete nicht zu Angaben über Bank- und Telefondaten verpflichtet, auch wenn der Rechtsinhaber dann seine Ansprüche im Ergebnis nicht durchsetzen kann. Mit dem Begriff der "Anschrift" in § 101 Abs. 3 Nr. 1 UrhG hat der Gesetzgeber jede Art von Adresse, und damit auch die email-Adresse gemeint.
JurPC Web-Dok. 92/2011

OLG Köln: Zur "Testsieger"-Werbung für ein in anderer Verpackung getestetes Waschmittel
Urteil vom 23.02.2011 (6 U 159/10)
Die keine weitere Bewertung der geschäftlichen oder wettbewerblichen Relevanz erfordernden und zulassenden per-se-Verbote der in den Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG übernommenen "Schwarzen Liste" des Anhangs I zur Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken sind so eng und kasuistisch gefasst, dass sie dem erkennbaren Willen des Richtliniengebers gemäß nicht als verallgemeinerungsfähige Beispielstatbestände angesehen werden können; eine analoge Anwendung auf lediglich vergleichbare Sachverhalte ist jedenfalls ausgeschlossen. Das "Testsiegel" der Stiftung Warentest stellt kein unter Nr. 2 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG fallendes Gütezeichen dar. Verstöße gegen die für die Verwendung von Untersuchungsergebnissen der Stiftung Warentest aufgestellten Bedingungen sind nicht ohne Wertungsmöglichkeit als stets unzulässige geschäftliche Handlungen gemäß Nr. 4 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG anzusehen, weil solche Testergebnisse nicht mit den dort aufgeführten Äußerungen einer öffentlichen oder privaten Stelle über die Qualität der Ware gleichgesetzt werden können. Die "Testsieger"-Werbung für ein Produkt, das in anderer, über eher schlechtere Umwelteigenschaften verfügender Verpackung getestet wurde, führt ungeachtet des Fehlens eines aufklärenden Hinweises nicht zu einer wettbewerblich relevanten Irreführung der Verbraucher.
JurPC Web-Dok. 93/2011

OLG Köln: Zur Irreführung durch Beeinflussung von Suchmaschinen
Urteil vom 23.02.2011 (6 U 178/10)
Die Verwendung der Suchbegriffe "Diplomarbeit" und "kaufen" im Quelltext der Internetseite eines "akademischen Ghostwriters" zur Suchmaschinenbeeinflussung in dem Sinne, dass die Seite bei entsprechender Eingabe auf einem oberen Platz angezeigt wird, stellt keine Irreführung des angesprochenen Verkehrs dar, wenn nur legale Hilfestellungen bei der Anfertigung wissenschaftlicher Arbeiten angeboten werden.
JurPC Web-Dok. 94/2011

Alexander Seidl, Florian Albrecht: Zur strafrechtlichen Verwertbarkeit von "Vorratsdaten" - Anmerkung zu BGH, Beschl. v. 18.01.2011 - 1 StR 663/10
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung hat die Frage aufgeworfen, wie in bereits laufenden Strafverfahren mit Verkehrsdaten umzugehen ist, die auf Grundlage der einstweiligen Anordnung des Bundesverfassungsgerichts erhoben und an die Strafverfolgungsbehörden übermittelt wurden; insbesondere, ob ein Beweisverwertungsverbot greifen kann. Der tendenziell zur Annahme eines Beweisverwertungsverbots neigenden Literatur hält die Rechtsprechung die selbständige Legitimierungsfunktion einer einstweiligen Anordnung des Bundesverfassungsgerichts entgegen und lehnt daher ein Beweiserhebungs- bzw. Verwertungsverbot ab. Dieser Rechtsprechung hat sich nunmehr auch der BGH angeschlossen. Die Autoren besprechen die BGH-Entscheidung.
JurPC Web-Dok. 90/2011

BGH: AnyDVD
Urteil vom 14.10.2010 (I ZR 191/08)
Sind in einem im Internet veröffentlichten, seinem übrigen Inhalt nach dem Schutz der Presse- und Meinungsfreiheit unterfallenden Beitrag elektronische Verweise (Links) auf fremde Internetseiten in der Weise eingebettet, dass sie einzelne Angaben des Beitrags belegen oder diese durch zusätzliche Informationen ergänzen sollen, so werden auch diese Verweise von der Presse- und Meinungsfreiheit umfasst.
JurPC Web-Dok. 89/2011

BGH: UsedSoft
Beschluss vom 03.02.2011 (I ZR 129/08)
Der BGH hat dem Europäischen Gerichtshof folgende Fragen vorgelegt: 1. Ist derjenige, der sich auf eine Erschöpfung des Rechts zur Verbreitung der Kopie eines Computerprogramms berufen kann, "rechtmäßiger Erwerber" im Sinne von Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2009/24/EG? 2. Für den Fall, dass die erste Frage bejaht wird: Erschöpft sich das Recht zur Verbreitung der Kopie eines Computerprogramms nach Art. 4 Abs. 2 Halbsatz 1 der Richtlinie 2009/24/EG, wenn der Erwerber die Kopie mit Zustimmung des Rechtsinhabers durch Herunterladen des Programms aus dem Internet auf einen Datenträger angefertigt hat? 3. Für den Fall, dass auch die zweite Frage bejaht wird: Kann sich auch derjenige, der eine "gebrauchte" Softwarelizenz erworben hat, für das Erstellen einer Programmkopie als "rechtmäßiger Erwerber" nach Art. 5 Abs. 1 und Art. 4 Abs. 2 Halbsatz 1 der Richtlinie 2009/24/EG auf eine Erschöpfung des Rechts zur Verbreitung der vom Ersterwerber mit Zustimmung des Rechtsinhabers durch Herunterladen des Programms aus dem Internet auf einen Datenträger angefertigten Kopie des Computerprogramms berufen, wenn der Ersterwerber seine Programmkopie gelöscht hat oder nicht mehr verwendet?
JurPC Web-Dok. 88/2011

BGH: Hartplatzhelden.de
Urteil vom 28.10.2010 (I ZR 60/09)
Die unmittelbare Übernahme des Leistungsergebnisses eines Dritten ist keine Nachahmung im Sinne von § 4 Nr. 9 UWG. Ein Fußballverband, der in seinem Verbandsgebiet zusammen mit den ihm angehörenden Vereinen Amateurfußballspiele (hier: Verbandsligaspiele) durchführt, wird nicht dadurch in unlauterer Weise in einem etwa unmittelbar aus § 3 UWG abzuleitenden ausschließlichen Verwertungsrecht verletzt, dass Filmausschnitte, die einzelne Szenen des Spielgeschehens wiedergeben, auf einem Internetportal veröffentlicht werden.
JurPC Web-Dok. 87/2011

BGH: Millionen-Chance II
Urteil vom 05.10.2010 (I ZR 4/06)
Im Hinblick auf die erhebliche Anlockwirkung, die im Allgemeinen von einem an den Produktabsatz gekoppelten Preisausschreiben oder Gewinnspiel ausgeht, ist das Merkmal der Spürbarkeit (§ 3 Abs. 1 UWG) bei einer solchen Verkaufsförderungsmaßnahme in der Regel erfüllt. Bei der Regelung in §§ 3, 4 Nr. 6 UWG 2008 handelt es sich daher um ein generelles Verbot der Kopplung solcher Preisausschreiben und Gewinnspiele an ein Umsatzgeschäft, dem die Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken entgegensteht (EuGH, Urteil vom 14. Januar 2010 - C-304/08, GRUR 2010, 244 = WRP 2010, 232 - Plus). Das generelle Verbot lässt sich insbesondere nicht damit rechtfertigen, dass die Kopplung solcher Preisausschreiben oder Gewinnspiele generell nach Art. 5 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie den Erfordernissen der beruflichen Sorgfalt widerspricht. Die Regelung in §§ 3, 4 Nr. 6 UWG 2008 ist in der Weise richtlinienkonform auszulegen, dass die Kopplung eines Preisausschreibens oder Gewinn- spiels an ein Umsatzgeschäft nur dann unlauter ist, wenn sie im Einzelfall eine irreführende Geschäftspraxis darstellt (Art. 6 und 7 der Richtlinie) oder den Erfordernissen der beruflichen Sorgfalt widerspricht (Art. 5 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie).
JurPC Web-Dok. 86/2011

OLG Köln: Zu Äußerungen eines Rechtsanwalts auf der Kanzleihomepage über "abmahnende Anwälte"
Urteil vom 08.10.2010 (6 U 88/10)
Bei der bei Anwendung des § 4 Nr. 7 UWG erforderlichen Abwägung ist zu berücksichtigen, ob die Äußerung in Bezug auf einen Mitbewerber einem sachlichen Informationsinteresse des angesprochenen Verkehrs dient. Diese Maßstäbe gelten auch im Hinblick auf § 43b BRAO. Eine Äußerung eines Rechtsanwalts, der gezielt um Mandanten wirbt, die wegen Urheberrechtsverletzung abgemahnt worden sind und wonach in solchen Angelegenheiten in der Regel "horrende Streitwerte" zugrunde gelegt würden, so dass es sich für die Rechtsanwaltszunft um ein lohnendes Geschäft handele, ist im Lichte des Art. 5 Abs. 1 GG noch als zulässig anzusehen. Die sachlich nicht belegte Aussage, es sei bei den abmahnenden Kanzleien "übliche Praxis", ein (verbotenes) Erfolgshonorar zu vereinbaren, ist herabsetzend im Sinne des § 4 Nr. 7 UWG und im Sinne des § 4 Nr. 8 UWG geeignet, den Betrieb des Mitbewerbers zu schädigen, weil diesem hierdurch die Beitreibung der Forderungen erschwert wird. Für die in einer Überschrift zum Ausdruck gebrachte Verallgemeinerung besteht kein Informationsinteresse des Verkehrs, wenn der nachfolgende Artikel nur Einzelfälle aufzeigt, die sich gerade nicht dahin verallgemeinern lassen, dass die Geschäftstätigkeit aller (oder doch der meisten der) abmahnenden Anwälte fragwürdig wäre.
JurPC Web-Dok. 82/2011

OLG Köln: Zur ausnahmsweise bestehenden Unternehmer- bzw. Mitbewerbereigenschaft des Gesellschafters und Geschäftsführers einer Handelsgesellschaft
Beschluss vom 28.02.2011 (6 W 35/11)
Der Grundsatz, dass der Gesellschafter und Geschäftsführer einer Handelsgesellschaft grundsätzlich nicht Unternehmer im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 6 UWG und daher nicht als Mitbewerber (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG) gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG zur Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche legitimiert ist, erfährt eine Ausnahme, wenn sich die angegriffene Äußerung eines Mitbewerbers nicht nur gegen den Marktzutritt der Gesellschaft, sondern gegen jeden Versuch des Gesellschafters persönlich richtet, ein Konkurrenzunternehmen zum Mitbewerber aufzubauen; der Gesellschafter-Geschäftsführer ist dann einem Existenzgründer vergleichbar.
JurPC Web-Dok. 83/2011

LG Köln: Abmahnkosten in Filesharing-Fällen
Urteil vom 24.11.2010 (28 O 202/10)
Bei im Rahmen des Filesharings 3.749 online gestellten Musiktiteln ist der Streitwert unter Berücksichtigung der durch das Oberlandesgericht Köln dargestellten Kriterien auf 100.000,00 Euro pro Klägerin zu schätzen. Insgesamt ist bei 4 Klägerinnen somit von einem Streitwert in Höhe von 400.000,00 Euro auszugehen. Hieraus ergibt sich, dass nach dem RVG eine Vergütung für die urheberrechtliche Abmahnung in Höhe von 3.434,60 Euro zzgl. Unkostenpauschale in Höhe von 20,00 Euro, also insgesamt 3.454,60 Euro zu zahlen ist.
JurPC Web-Dok. 84/2011

LG Düsseldorf: Keine Anbieterkennzeichnung für Vorschalt- oder Wartungsseiten
Urteil vom 15.12.2010 (12 O 312/10)
Eine Vorschalt- oder Wartungsseite, die als einzigen Hinweis auf die Geschäftstätigkeit des Unternehmens den Hinweis auf eine bestimmte Marke beinhaltet, unterliegt nicht der Pflicht zur Anbieterkennzeichnung nach § 5 TMG bzw. § 55 Rundfunk-Staatsvertrag.
JurPC Web-Dok. 85/2011

OLG Hamm: Zum Erfordernis einer ausdrücklichen vertraglichen Vereinbarung bezüglich der sog. "40-Euro-Klausel"
Urteil vom 02.03.2010 (4 U 180/09)
Die Übertragung der Rücksendekosten auf den Käufer bedarf einer diese Rechtsfolge begründenden Vereinbarung. Liegt über die bloße Widerrufsbelehrung (überdies in den AGB) hinaus keine vertragliche Regelung über die Kostentragung des Käufers bei einem Warenwert von bis zu 40,- € vor, sondern eben nur ein Hinweis im Rahmen des Belehrungstexts, kommt dem die Qualität einer entsprechenden Vereinbarung nicht zu. Die Notwendigkeit einer solchen Vereinbarung stellt auch keineswegs nur eine bloße Förmelei dar, da die geforderte Vereinbarung, wenn sie im Wege von Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt, gerade auch den gesetzlichen Wirksamkeitserfordernissen gemäß den §§ 305 ff. BGB unterliegt, die nicht umgangen werden können und sollen.
JurPC Web-Dok. 78/2011

OLG Hamm: Pflichtangaben nach § 5 Pkw-EnKvV
Urteil vom 31.08.2010 (I-4 U 58/10)
Nach § 5 I EnVKV i.V.m. mit der der Nr. 2, Abschnitt I der Anlage 4 müssen die Angaben auch bei flüchtigem Lesen leicht verständlich, gut lesbar und nicht weniger hervorgehoben sein als der Hauptteil der Werbebotschaft. Dies ist nicht der Fall bei sehr klein- und engzeiligen Pflichtangaben in dem unteren, grau unterlegten Balken innerhalb der Werbeanzeige, die keinesfalls bei flüchtigem Lesen gut lesbar sind und bei denen die diesbezüglichen Angaben erst nach der Werbebotschaft und weiteren Werbeangaben hintangestellt und die Pflichtangaben ganz erheblich weniger hervorgehoben sind als der Hauptteil der Werbebotschaft.
JurPC Web-Dok. 79/2011

OLG Hamm: Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs wegen unzulässiger Werbung mit 2-jähriger Garantie
Urteil vom 17.08.2010 (I-4 U 62/10)
Die Geltendmachung eines Unterlassungsanspruches wegen einer unzulässigen Werbung mit einer 2-jährigen Garantie kann rechtsmissbräuchlich sein, wenn nach der vorformulierten Unterlassungserklärung eine Haftung des Schuldners auch bei schuldloser Zuwiderhandlung eintreten soll, neben den konkret abgemahnten Verstößen als Fall der Zuwiderhandlung jedwede gesetzwidrige Belehrung des Verbrauchers festgesetzt wird, so dass unter die Unterlassungsverpflichtung auch gänzlich andere Verstöße als die abgemahnten fallen können. Da mit Hilfe der Kerntheorie auch kerngleiche Verstöße im nachfolgenden Verletzungsfall erfasst werden, schießt eine umfassende Pflichtenstellung über das erforderlicher Sicherheitsmaß hinaus. In Verbindung mit der einheitlich geforderten hohen Vertragsstrafe von 5.100,00 € auch bei Verstößen von geringerem Gewicht spiegelt die mit der Abmahnung vorgeschlagene strafbewehrte Unterlassungserklärung hinreichend deutlich das vorherrschende Interesse des Gläubigers wider, sich über den schnell gegebenen Verfall einer Vertragsstrafe eine Einnahmequelle zu verschaffen.
JurPC Web-Dok. 80/2011

OLG Hamm: Rechtsmissbräuchlichkeit nach § 8 Abs. 4 UWG von Amts wegen zu berücksichtigen
Urteil vom 10.08.2010 (I-4 U 60/10)
Indizien für eine Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruches sind eine in der vorformulierten Unterlassungserklärung vorgesehenen Haftung des Schuldners auch bei schuldloser Zuwiderhandlung, eine hohe geforderte Vertragsstrafe für jeden einzelnen Verstoß, eine Verquickung von Unterwerfung und Kostenerstattung sowie eine Gerichtsstandsvereinbarung, die alleine den Interessen des Prozessbevollmächtigten des Unterlassungsgläubigers dient. Die Rechtsmissbräuchlichkeit nach § 8 Abs. 4 UWG ist bei der Abmahnung auch zu berücksichtigen, wenn sich der Schuldner ausdrücklich nicht auf § 8 Abs. 4 UWG berufen hat, sondern die Klageforderung nur allgemein als unbegründet erachtet hat. Denn es handelt sich bei § 8 Abs. 4 UWG um einen Einwand, der von Amts wegen zu berücksichtigen ist, wenn der unstreitige Sachverhalt einen Missbrauch i.S.d. § 8 Abs. 4 UWG aufzeigt. Der Missbrauchseinwand leitet sich vorliegend alleine schon aus der inhaltlich unstreitigen Abmahnung des Unterlassungsgläubigers her.
JurPC Web-Dok. 81/2011

OLG Celle: Verwendung von Testergebnissen in der Werbung
Urteil vom 24.02.2011 (13 U 172/10)
Die Verwendung von Testergebnissen zur Werbung für ein Produkt ist wettbewerbswidrig, wenn in der Werbeanzeige nicht ausreichend deutlich lesbar angegeben ist, wo der Verbraucher nähere Angaben zu dem Test erhalten kann. Eine ausreichend deutliche Lesbarkeit in diesem Sinn erfordert im Regelfall die Verwendung einer Schrift, deren Größe 6Punkt nicht unterschreitet.
JurPC Web-Dok. 74/2011

OLG Düsseldorf: Kein Verfügungsgrund bei alsbaldiger Antwort auf Negativbewertung im Rahmen eines Kaufs auf einer Internetplattform
Beschluss vom 11.03.2011 (I-15 W 14/11)
Es kann an einem Verfügungsgrund fehlen, wenn der Antragsteller seine Rechte einstweilen selbst gewahrt hat, indem er auf die angegriffene Negativbewertung durch den Antragsgegner in einem Internetbewertungssystem erwidert hat.
JurPC Web-Dok. 75/2011

OLG Hamm: Keine Wettbewerbswidrigkeit durch Verstoß gegen Grundsätze einer Internetverkaufsplattform
Urteil vom 21.12.2010 (I-4 U 142/10)
Der Verstoß gegen Grundsätze einer Internetverkaufsplattform (vorliegend: Grundsatz, dass nicht mehr als 3 identische Produkte angeboten werden dürfen) begründet per se keine Wettbewerbswidrigkeit. Der Verstoß gegen die Grundsätze stellt einen Verstoß gegen vertragliche Regelungen dar. Diese sind keine Gesetze im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG. Auch eine gezielte Behinderung der Konkurrenten ist in dem Verstoß gegen den Grundsatz nicht zu sehen (wird ausgeführt).
JurPC Web-Dok. 77/2011

OLG Frankfurt a.M.: Wesentlichkeit eines Verstoßes bei der Preisangabe bei fehlendem Hinweis auf Umsatzsteuer als Preisbestandteil
Urteil vom 06.03.2008 (6 U 85/07)
Der Verstoß gegen die preisangabenrechtliche (§ 1 II Nr. 1 PAngV) Verpflichtung, bei Angeboten zum Abschluss von Fernabsatzverträgen auch anzugeben, dass die geforderten Preise die Umsatzsteuer enthalten, stellt in der Regel keinen wesentlichen Wettbewerbsverstoß im Sinne von § 3 UWG dar; etwas anderes gilt jedoch bei einer unzureichenden Information über die Liefer- und Versandkosten (§ 1 II Nr. 2 PAngV).
JurPC Web-Dok. 76/2011

Martin Pröpper: Urteilsanmerkungen zu Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 25.10.2010 - 7 Sa 1586/09 (Vorinstanz Arbeitsgericht Wetzlar vom 01.09.2009 - 3 Ca 211/08)
Der Autor bespricht ein Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichtes vom 25.10.2010, in welchem mit 7.000,00 € ein nennenswerter Schmerzensgeldanspruch im Arbeitsverhältnis zugestanden wurde, erstmals beruhend auf der Verletzung des Rechtes am eigenen Bild durch Videoüberwachung.
JurPC Web-Dok. 69/2011

OLG Köln: Ausweiskontrolle bei Teilnahme gesperrter Spieler an Sportwetten
Urteil vom 08.10.2010 (6 W 142/10)
Einem ausländischen Wettanbieter kann nicht unter dem Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauches ein Interesse daran abgesprochen werden, die Beachtung der Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages durch die Inhaber des staatlichen Sportwettenmonopols mit den Mitteln des Wettbewerbsrechts einer gerichtlichen Überprüfung zuzuführen. Die durch § 21 Abs. 3, Satz 2 GlüStV zum Ausschluss gesperrter Spieler von Sportwetten geforderte Identitätskontrolle wird durch die sog. Westlotto-Basiskarte nicht gewährleistet; erforderlich ist vielmehr die Vorlage eines Ausweises, der über ein Lichtbild verfügt.
JurPC Web-Dok. 70/2011

OLG Oldenburg: Auch unwissentliches Überspielen kinderpornografischer Bilddateien strafbar
Urteil vom 29.11.2010 (1 Ss 166/10)
Wer unwissentlich kinderpornographische Bilddateien auf seinen Personalcomputer überspielt hat, erfüllt den Straftatbestand des bedingt vorsätzlichen Besitzes kinderpornographischer Schriften (§ 184b Abs. 4 Satz 2 StGB), sobald er dies für möglich hält, diese Möglichkeit billigend in Kauf nimmt, und die Dateien auf seinem PC belässt.
JurPC Web-Dok. 71/2011

AG Meldorf: Vertrag über DSL-Anschluss als Mietvertrag
Urteil vom 29.03.2011 (81 C 1403/10)
Ein Vertrag über die Bereitstellung eines gebrauchsfähigen DSL-Internetanschlusses gegen Zahlung eines Pauschalentgelts ist nach seinem Schwerpunkt als Mietvertrag einzuordnen (vergleiche öOGH, 6 Ob 69/05y vom 21.4.2005; entgegen BGH, NJW 2005, 2076). Aus § 100 Abs. 1 TKG ergibt sich keine Befugnis von Internet-Zugangsanbietern zur anlasslosen und generellen Vorratsspeicherung sämtlicher zugewiesener IP-Adressen und Verbindungszeiten über die Verbindungsdauer hinaus (Anschluss OLG Karlsruhe, MMR 2009, 412; LG Darmstadt, GRUR-RR 2006, 173; vergleiche BVerfGE 125, 260, Abs. 258 f.; entgegen BGH, III ZR 146/10 vom 13.01.2011).
JurPC Web-Dok. 72/2011

AG Meldorf: Zeitpunkt des Zugangs elektronischer Post
Urteil vom 29.03.2011 (81 C 1601/10)
Außerhalb der üblichen Geschäftszeiten versandte elektronische Post geht einem Unternehmer im Regelfall nicht sogleich mit Beginn der Geschäftszeiten des nächsten Arbeitstages zu. Ob bei einem kleineren Unternehmen mit der Kenntnisnahme zur Unzeit eingegangener elektronischer Post im Laufe des nächsten Geschäftstages, im Laufe des Vormittags des nächsten Geschäftstages oder eine bestimmte Zeit nach Beginn der Geschäftszeiten des nächsten Geschäftstages gerechnet werden kann, bleibt offen.
JurPC Web-Dok. 73/2011

Arbeitsgruppe "Elektronische Verwaltungsakte": "Anforderungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit an die Führung elektronischer Verwaltungsakten" - eine Orientierungshilfe
Diese Orientierungshilfe formuliert Vorschläge zu Anforderungen, die aus der Sicht der Verwaltungsgerichtsbarkeit an die Bildung, Führung und Übermittlung elektronischer Verwaltungsakten zu stellen sind, und enthält erste Überlegungen, welche Rechtsfolgen sich ergeben können, wenn die vorgelegten elektronischen Verwaltungsvorgänge diesen Anforderungen nicht entsprechen.
JurPC Web-Dok. 66/2011

OLG Köln: Unterlassung von Äußerungen über die Praxis der Abmahnungen in sog. Filesharing-Fällen
Urteil vom 18.01.2011 (15 U 130/10)
Es besteht kein Anspruch auf Unterlassung von Äußerungen über die Praxis von Abmahnungen in sog. "Filesharing-Fällen" in einem Magazin-Artikel mit dem Titel "Die Abmahn-Industrie", wenn die Kanzlei des Klägers nicht als Exempel für ein Anwaltsbüro angeführt wird, das unberechtigte Forderungen geltend macht, sondern als Exempel der zur Abmahn-Szene gehörenden Anwaltschaft.
JurPC Web-Dok. 64/2011

LG Berlin: Kein Unterlassungsanspruch bezüglich Verwendung des facebook-Buttons ohne vorherigen Datenschutzhinweis
Beschluss vom 14.03.2011 (91 O 25/11)
Es besteht kein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen einen Konkurrenten dahingehend, dass dieser es zu unterlassen hat, bei Verkäufen im Internet den facebook-Button "Gefällt mir" zu verwenden, wenn er nicht zugleich ausdrücklich über die damit verbundene Datenübertragung an facebook informiert. § 13 TMG ist keine Vorschrift, die das Marktverhalten im Interesse der Marktteilnehmer regelt. Diese Vorschrift zum Datenschutz dient dem Persönlichkeitsschutz der Betroffenen, nicht aber der Herbeiführung lauteren Verhaltens am Markt.
JurPC Web-Dok. 67/2011

AG Frankfurt a.M.: Zur Anwendung der Kostendeckelung nach § 97 a Abs. 2 UrhG
Urteil vom 01.03.2011 (31 C 3239/10 - 74)
Die Kostendeckelung hinsichtlich der Kosten der Abmahnung nach § 97 a Abs. 2 UrhG kommt nicht zur Anwendung, wenn nicht zweifelsfrei feststeht, ob tatsächlich eine Rechtsverletzung durch den Inanspruchgenommenen vorlag und insoweit umfangreiche Nachforschungen erforderlich sind. Eine Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs liegt bei der Verwendung einer Grafik im Internet nicht vor, wenn die betreffende Internetseite auch mit kommerziellen Internet-Seiten verlinkt ist. Die Verlinkung mit kommerziellen Seiten muss sich der Inanspruchgenommene zurechnen lassen.
JurPC Web-Dok. 68/2011

AG Marburg: Geltendmachung von Forderungen für sog. "Abo-Fallen" als versuchter Betrug
Urteil vom 08.02.2010 (91 C 981/09 (81))
Durch die Aufmachung des Internetportals opendownload.de wirkt der Anbieter der Seite auf das Vorstellungsbild des Interessenten ein, dass er von der Seite kostenfrei Programme herunter laden kann, die ohnehin kostenlos im Internet verfügbar sind, und zieht insoweit die Aufmerksamkeit des Kunden darauf, um an anderer Stelle mit ihm einen Abonnementvertrag über 24 Monate abzuschließen, um sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen. Bei der Geltendmachung solcher Forderungen durch Rechtsanwälte für Mandanten handelt es sich um Beihilfe zu einem versuchten Betrug (so auch AG Karlsruhe, Az.: 9 C 93/09). Die Belastung der Klägerseite mit Anwaltskosten, die durch die außergerichtliche Abwehr dieser Forderung entstanden sind, stellt einen adäquat kausal verursachten Schaden dar, der zu erstatten ist.
JurPC Web-Dok. 65/2011

BGH: Zum Beweisverwertungsverbot für Vorratsdaten
Beschluss vom 18.01.2011 (1 StR 663/10)
Telekommunikationsdaten, die vor dem 2. März 2010 auf der Grundlage der einstweiligen Anordnung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. März 2008 im Verfahren 1 BvR 256/08 (BGBI. I 2008, 659, wiederholt und erweitert mit Beschluss vom 28. Oktober 2008 - BGBI. I 2008, 2239 -, zuletzt wiederholt mit Beschluss vom 15. Oktober 2009 - BGBI. 2009, 3704) rechtmäßig erhoben und an die ersuchenden Behörden übermittelt wurden, bleiben auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2010 zu §§ 113a, 113b TKG, 100g StPO (1 BvR 256/08 u.a. - BGBI. I 2010, 272) in einem Strafverfahren zu Beweiszwecken verwertbar.
JurPC Web-Dok. 60/2011

BGH: Zur Wirksamkeit der qualifizierten elektronischen Signatur durch Mitarbeiter/innen des Rechtsanwaltes
Beschluss vom 21.12.2010 (VI ZB 28/10)
Bei einer elektronisch übermittelten Berufungsbegründung muss die qualifizierte elektronische Signatur grundsätzlich durch einen zur Vertretung bei dem Berufungsgericht berechtigten Rechtsanwalt erfolgen. Dieses Formerfordernis ist jedenfalls dann nicht gewahrt, wenn die Signatur von einem Dritten unter Verwendung der Signaturkarte des Rechtsanwalts vorgenommen wird, ohne dass dieser den Inhalt des betreffenden Schriftsatzes geprüft und sich zu eigen gemacht hat.
JurPC Web-Dok. 61/2011

OLG Köln: Zur "Offensichtlichkeit der Rechtsverletzung" bei erheblichen Zweifeln an der zutreffenden Ermittlung der IP-Adressen der Anschlussinhaber
Beschluss vom 10.02.2011 (6 W 5/11)
Bestehen aufgrund mehrfacher Nennung gleicher IP-Adressen im Auskunftsantrag Zweifel, ob die Antragstellerin die IP-Adressen, die Gegenstand des Verfahrens insgesamt sind, zuverlässig ermittelt hat, fehlt es an der für die Anordnung gemäß § 101 Abs. 9 UrhG erforderlichen Offensichtlichkeit der Rechtsverletzung.
JurPC Web-Dok. 62/2011

OLG Köln: Unerlaubtes Herunterladen eines Computerspiels; Haftung für Ehepartner
Beschluss vom 24.03.2011 (6 W 42/11)
Jedenfalls im Prozesskostenhilfeverfahren kann nicht davon ausgegangen werden, dass ein Unterlassungsantrag wahlweise auf eine Haftung als Täter oder als Störer abstellen kann. Die tatsächliche Vermutung, dass der Inhaber eines Internetanschlusses für eine von diesem Anschluss aus begangene Rechtsverletzung verantwortlich ist, ist entkräftet, wenn unstreitig ein Dritter Zugriff auf den Internetanschluss hatte und als Täter der Urheberrechtsverletzung in Betracht kommt. Der Einwand des auf Unterlassung in Anspruch genommenen Beklagten, die IP-Adresse sei fehlerhaft ermittelt worden, kann im Klageverfahren nicht mit der Begründung als unbeachtlich angesehen werden, die fehlerfreie Arbeitsweise der Ermittlungssoftware sei in einem Verfahren vor einem anderen Gericht festgestellt worden. Auch die Feststellungen in den Anordnungsverfahren nach §101 Abs. 9 UrhG sind nicht präjudiziell. Die Frage, ob der Inhaber eines Internetanschlusses als Störer haftet, wenn er seinem Ehepartner die Teilnahme an sog. Tauschbörsen nicht ausdrücklich untersagt bzw. diesen auf die Rechtswidrigkeit eines solchen Verhalten hingewiesen hat, ist bisher ungeklärt.
JurPC Web-Dok. 63/2011

Florian Albrecht: Rechtswidrige Online-Durchsuchung durch das Bayerische Landeskriminalamt. Anmerkung zu LG Landshut, Beschl. v. 20.01.2011 - 4 Qs 346/10
Der Autor bespricht eine Entscheidung des LG Landshut, die sich mit der sog. Quellen-Telekommunikationsüberwachung befasst.
JurPC Web-Dok. 59/2011

OLG Naumburg: Heimliches Übernehmen einer Internet-Domain
Urteil vom 24.06.2010 (1 U 20/10)
Das heimliche Übernehmen einer Internet-Domain, die auf einen anderen registriert ist, stellt eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung im Sinne des § 826 BGB dar; dies erst Recht, wenn die Handlung zu Lasten eines Mitgesellschafters ausgeübt wird, der dem Schädiger im Rahmen eines Vertrauensverhältnisses weitreichende Befugnisse eingeräumt hat. Hinsichtlich des Schädigungsvorsatzes genügt hierbei bedingter Vorsatz, der vorliegt, wenn der Schädiger billigend in Kauf nimmt, dass dem Geschädigten durch sein Handeln ein Schaden entsteht.
JurPC Web-Dok. 57/2011

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht: Keine einstweilige Anordnung auf Verpflichtung zur Eröffnung eines Rechtsanwaltsanderkontos
Beschluss vom 15.06.2010 (10 ME 77/10)
Die Verpflichtung einem Rechtsanwalt ein Anderkonto für seine Inkassotätigkeit zu eröffnen, kann sich jedoch als Gleichbehandlungsanspruch aus Art. 3 Abs. 1 GG ergeben, sofern nicht eine Ungleichbehandlung durch einen sachgerechten Grund gerechtfertigt ist. Als sachgerechter Grund kommt dabei ein für die Sparkasse drohender Imageschaden im Falle der Kontoeröffnung in Betracht, der vorliegend dadurch gegeben ist, dass die vom Antragsteller im Wege des Inkassos geltend gemachten Forderungen der Mandanten allesamt rechtlichen Bedenken unterliegen, wie mehrere Gerichte bereits festgestellt haben und wie der örtliche Anwaltverein anhand von massenhaften Beschwerden gegen das Verhalten des Rechtsanwaltes bestätigt hat.
JurPC Web-Dok. 58/2011

LSG Berlin-Brandenburg: Trennungsgebot bezüglich Werbung und Verordnung bei Zertifizierung einer Praxissoftware
Beschluss vom 17.02.2009 (L 7 B 115/08 KA ER)
Den Zertifizierungsbestimmungen für Praxissoftware liegt die Absicht des Gesetzgebers zugrunde, dass nur solche Praxissoftware zum Einsatz kommt, die einen manipulationsfreien Preisvergleich von Arzneimitteln ermöglicht und gleichzeitig alle Informationen enthält, die für die Verordnung von Bedeutung sind. Daraus folgt, dass eine Praxissoftware dann nicht zertifiziert werden kann, wenn die Software einen direkten Weg von der Produktwerbung zum Verordnungsformular bietet. Dies ist schon dann gegeben, wenn die Produktwerbung nicht in Form eines gesonderten und gesondert wegklickbaren Werbefensters erscheint, sondern in Form einer Textzeile, die als Arzneimittelalternative erscheint, wenn ein bestimmtes Arzneimittel ausgewählt wurde.
JurPC Web-Dok. 56/2011

AG Ingolstadt: Veröffentlichung von Fotos eines Diskobesuches im Internet
Endurteil vom 03.02.2009 (10 C 2700/08)
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, mit dem verlangt wird, es zu unterlassen, Bilder des Verfügungsklägers, die bei einem nächtlichen Diskothekenbesuch gefertigt wurden, im Internet zu veröffentlichen, ist zulässig und begründet. Dies gilt insbesondere, wenn die Bilder den Verfügungskläger zwar in einer Menge von Menschen zeigen, aber die Gesichtszüge des Fotografierten deutlich zu erkennen sind und er somit als Einzelperson erkennbar ist. Eine ausdrückliche oder stillschweigende Einwilligung aufgrund der Tatsache, dass es heute zunehmend als üblich angesehen wird, dass in Diskotheken zu Werbezwecken Fotografien gefertigt werden, ist vorliegend nicht anzunehmen.
JurPC Web-Dok. 55/2011

Aktuelle Hinweise der Redaktion
Die Redaktion JurPC weist auf die Veranstaltung des a-i3/BSI-Symposiums 2011 sowie auf die Ausschreibung des DSRI-Wissenschafts- und -Absolventenpreises hin.
JurPC Web-Dok. 54/2011

BGH: Preisangaben bei Werbung gegenüber der Allgemeinheit
Urteil vom 29.04.2010 (I ZR 99/08)
Wer in einer an die Allgemeinheit gerichteten Werbung Preise für die von ihm beworbenen Gebrauchtfahrzeuge nennt, muss den Endpreis i.S. von § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV angeben. Er kann sich nicht darauf berufen, dass er mit privaten Letztverbrauchern keine Verträge schließt und deshalb die Vorschriften der Preisangabenverordnung nicht zur Anwendung kommen. Die Relevanz einer irreführenden Werbung über den Endpreis braucht sich nicht in einem Umsatzgeschäft mit dem getäuschten Verbraucher niederzuschlagen. Sie kann sich auch daraus ergeben, dass die Werbung geeignet ist, Interessen der Mitbewerber zu beeinträchtigen, indem sie deren Preise in ein ungünstiges Licht rückt.
JurPC Web-Dok. 50/2011

OLG Hamm: Kein Anspruch auf Speicherung von Verkehrsdaten "auf Zuruf"
Beschluss vom 02.11.2010 (I-4 W 119/10)
Wird mit einem gerichtlichen Antrag nicht die Sicherung der Verkehrsdaten nach bereits festgestellten Verstößen auf der Grundlage entsprechend ermittelter IP-Adressen begehrt, sondern bereits zuvor im Hinblick auf erst zukünftige und erwartete Rechtsverletzungen in Bezug auf bestimmte Tonaufnahmen, um Löschungen prophylaktisch zu verhindern, ist eine solche Art von Vorratsspeicherung vom Gesetz, auch vor dem Hintergrund, dass die Verkehrsdaten nach §§ 96 II, 97 III TKG grundsätzlich zu löschen sind, nicht vorgesehen, und kann vom Gericht unter weiterer Einschränkung des Fernmeldegeheimnisses und des Datenschutzrechts auch nicht begründet werden. Es besteht nach der gesetzlichen Regelung kein Anspruch auf Speicherung von Verkehrsdaten quasi "auf Zuruf". Das Gesetz regelt einen Auskunftsanspruch, nicht jedoch einen Anspruch auf eine den Anspruch erst ermöglichende Sicherung. Ein anderes rechtfertigt auch nicht die Erwägung, dass das Verfahren gemäß § 101 IX UrhG bei kurzzeitiger Löschung sinnentleert würde; denn es obliegt insoweit zunächst dem Gesetzgeber, gegebenenfalls solche erweiterten Eingriffe und die Speichernotwendigkeiten und -modalitäten näher zu regeln.
JurPC Web-Dok. 51/2011

OLG Köln: Zur Auslegung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung im Rahmen von Abmahnungen wegen Nutzung von Internet-Tauschbörsen
Beschluss vom 11.11.2010 (6 W 157/10)
Wegen des regelmäßig mit der strafbewehrten Unterlassungsverpflichtung verfolgten Zwecks, nach einer Verletzungshandlung die Vermutung der Wiederholungsgefahr auszuräumen und die Einleitung oder Fortsetzung eines gerichtlichen Verfahrens entbehrlich zu machen, ist eine auf die konkrete Verletzungsform bezogene Erklärung im Allgemeinen dahin auszulegen, dass sie sich auch auf im Kern gleichartige Verletzungsformen beziehen soll. Dem Schuldner ist es nicht verwehrt, zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr eine über den vom Gläubiger vorformulierten Text hinausgehende Unterlassungserklärung abzugeben, wenn nur seine Erklärung den geltend gemachten Anspruch in vollem Umfange erfasst; eine solche weit gefasste Erklärung kann insbesondere dann in seinem Interesse liegen und daher unbedenklich als ernst gemeint angesehen werden, wenn er sonst Gefahr läuft, wegen kerngleicher Verletzungshandlungen von diesem oder einem anderen Gläubiger mit kostenverursachenden weiteren Abmahnungen überzogen zu werden. Unter Zugrundelegung dieser Grundsätze kann es zulässig sein, wenn eine Unterlassungserklärung wegen des öffentlichen Zugänglichmachens von Musikaufnahmen über Internet-Tauschbörsen auch gegenüber anderen potentiellen Rechteinhabern abgegeben wird, sofern die Formulierung der Unterlassungserklärung hinreichend deutlich werden lässt, dass die Erklärung sich auch auf die Rechte der Tonträgerhersteller bezieht.
JurPC Web-Dok. 52/2011

LG Saarbrücken: Akteneinsicht nach § 406 e StPO in sog. Filesharing-Fällen
Beschluss vom 02.07.2009 (2 Qs 11/09)
Gemäß § 406 e Abs. 1 Satz 1 StPO kann für den Verletzten ein Rechtsanwalt die Akten, die dem Gericht vorliegen oder diesem im Falle der Erhebung der öffentlichen Klage vorzulegen wären, einsehen sowie amtlich verwahrte Beweisstücke besichtigen, soweit er hierfür ein berechtigtes Interesse darlegt. Nach Abs. 2 Satz 1 der Vorschrift ist die Einsicht in die Akten zu versagen, soweit überwiegende schutzwürdige Interessen des Beschuldigten oder anderer Personen entgegenstehen. Im Rahmen der hierbei gebotenen Abwägung sind im Wesentlichen zwei Kriterien zu beachten, nämlich zum einen die Stärke des Tatverdachts und zum andern die Verhältnismäßigkeit von Mittel und Zweck. Bei dem Vorwurf des öffentlichen Zugänglichmachens von 2.955 Audiodateien über Filesharing-Systeme kann nicht mehr von einer Bagatelltat gesprochen werden, bei der das Interesse des Beschuldigten überwiegen könnte.
JurPC Web-Dok. 53/2011

Alexander Konzelmann: RECHTSINFORMATIK: Tagungsbericht IRIS 2011
Der Autor berichtet für JurPC über das 14. internationale Rechtsinformatik-Symposion, das vom 24.02. bis 26.02.2011 in Salzburg stattfand.
JurPC Web-Dok. 49/2011

BGH: "Rosenball in Monaco" - Zur Zulässigkeit der Veröffentlichung kontextbezogener Fotos in einem Presseartikel über ein zeitgeschichtliches Ereignis
Urteil vom 26.10.2010 (VI ZR 190/08)
Die Beurteilung, ob ein Bildnis dem Bereich der Zeitgeschichte im Sinne von § 23 Abs. 1 Nr. 1 KunstUrhG zuzuordnen ist, erfordert eine Abwägung zwischen den Rechten des Abgebildeten aus Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK einerseits und den Rechten der Presse aus Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 10 Abs. 1 EMRK andererseits. Dabei ist der Beurteilung ein normativer Maßstab zugrunde zu legen, welcher die Pressefreiheit und zugleich den Schutz der Persönlichkeit und der Privatsphäre ausreichend berücksichtigt. Maßgebend ist hierbei das Interesse der Öffentlichkeit an vollständiger Information über das Zeitgeschehen. Der Begriff des Zeitgeschehens ist zugunsten der Pressefreiheit in einem weiten Sinn zu verstehen; er umfasst nicht nur Vorgänge von historisch-politischer Bedeutung, sondern alle Fragen von allgemeinem gesellschaftlichem Interesse. Ein Informationsinteresse besteht allerdings nicht schrankenlos. Vielmehr wird der Einbruch in die persönliche Sphäre des Abgebildeten durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit begrenzt.
JurPC Web-Dok. 45/2011

BGH: Lärmschutzwand
Urteil vom 12.05.2010 (I ZR 209/07)
Unter normalen Umständen kann nicht davon ausgegangen werden, dass ein Landesbediensteter, der in Erfüllung seiner Dienstpflichten ein urheberrechtlich geschütztes Werk geschaffen und seinem Dienstherrn hieran ein ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt hat, damit seine stillschweigende Zustimmung gegeben hat, dass der Dienstherr anderen Bundesländern zur Erfüllung der ihnen obliegenden oder übertragenen Aufgaben Unterlizenzen gewährt oder das Nutzungsrecht auf sie weiterüberträgt.
JurPC Web-Dok. 46/2011

BGH: "Flappe"
Urteil vom 01.07.2010 (I ZR 161/09)
Ein Verstoß gegen das in Nr. 11 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG vorgesehene Verbot als Information getarnter Werbung liegt bei einer mehrseitigen Zeitschriftenwerbung nicht vor, wenn der Werbecharakter nach dem Inhalt der gesamten Werbung unverkennbar ist und bei einer Kenntnisnahme nur der ersten Seite deren isolierter Inhalt keine Verkaufsförderung bewirkt.  Ein Verstoß gegen das in den Landespressegesetzen verankerte Trennungsgebot redaktioneller Inhalte und Werbung liegt nicht vor, wenn der Leser den Werbecharakter einer mehrseitigen Zeitschriftenwerbung in ihrer Gesamtheit ohne weiteres erkennt und die erste Seite der Zeitschriftenwerbung für sich genommen keine Werbewirkung entfaltet.
JurPC Web-Dok. 47/2011

BGH: Markenheftchen
Urteil vom 19.05.2010 (I ZR 158/08)
Der für eine unlautere Rufausbeutung erforderliche Imagetransfer kann nicht allein damit begründet werden, dass ein Wettbewerber in seinem über eine eigenständige Systematik verfügenden Nachschlagewerk für Briefmarken als Referenz die im Verkehr durchgesetzte Systematik aus dem Konkurrenzprodukt des Marktführers übernimmt und jedem Eintrag zuordnet, um es dem Benutzer auf diese Weise zu ermöglichen, im Verkehr mit Dritten auch ohne Erwerb des Konkurrenzprodukts auf dessen als Standard akzeptierte Referenznummern Bezug zu nehmen. Die Schutzfähigkeit einer Datensammlung als Datenbankwerk kann nicht schon deshalb verneint werden, weil keine individuelle eigenschöpferische Auswahlentscheidung hinsichtlich der aufgenommenen Daten getroffen worden ist.
JurPC Web-Dok. 48/2011

Sandra Eifler: Das System des Jugendmedienschutzes in Jugendschutzgesetz und Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
Die Autorin stellt in ihrem Beitrag die verschiedenen Verfahren des Jugendmedienschutzes mit ihren jeweiligen Charakteristika dar.
JurPC Web-Dok. 40/2011

BGH: Zur Wertersatzpflicht im Falle des Widerrufs
Urteil vom 03.11.2010 (VIII ZR 337/09)
Der Verbraucher, der im Fernabsatz ein Wasserbett gekauft hat, schuldet im Falle des Widerrufs keinen Ersatz für die Wertminderung, die dadurch eintritt, dass er die Matratze des Betts zu Prüfzwecken mit Wasser befüllt.
JurPC Web-Dok. 41/2011

OVG Saarlouis: Veröffentlichung im Internet nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Beschluss vom 03.02.2011 (3 A 270/10)
§ 5 Abs. 1 Satz 2 VIG gewährt der zuständigen Stelle die Befugnis zu einer aktiven, antragsunabhängigen Informationserteilung. Einer Veröffentlichung kürzlich festgestellter erheblicher Verstöße gegen das LFGB im Internet durch die zuständige Behörde steht nicht entgegen, dass die festgestellten Mängel zwischenzeitlich beseitigt wurden.
JurPC Web-Dok. 42/2011

Saarländisches OLG Saarbrücken: Sorgfaltspflichten bei der Übertragung von Domain-Adressen
Beschluss vom 22.10.2010 (4 W 239/10 - 45)
Geht es um Ansprüche wegen des Verlustes gelöschter Domain-Adressen, ist der Eintrag des Beklagten als "Admin-C" (administrative contact) in der DENIC-Whois-Datenbank kein Beleg für ein Vertragsverhältnis zum Kläger, sondern beschreibt lediglich seine Funktion als Kontaktperson für die streitgegenständlichen Internet-Domain-Adressen, als deren Inhaber (Holder) die vorgelegten Unterlagen die dahinter stehende Firma ausweisen, die diese Kontaktperson als ihren Bevollmächtigten zu bestellen hatte. Eine zurechenbare Verletzung besonders geschützter Rechtsgüter scheidet schon deshalb aus, weil der Kläger bei Löschung der Domain-Adressen nicht deren Inhaber war. Bei dieser Sachlage entspricht es billigem Ermessen im Sinne des § 91 a I 1 ZPO, dass der insoweit voraussichtlich unterlegen gebliebene Kläger die außergerichtlichen Kosten des Beklagten und die auf ihn entfallenden Gerichtskosten zu tragen hat.
JurPC Web-Dok. 43/2011

LG Hamburg: "Wesentlicher Teil" einer Flugbuchungsdatenbank
Urteil vom 01.10.2010 (308 O 162/09)
Zur Unterscheidung wesentlicher und unwesentlicher Teile eines Datenbankinhalts i.S.d. § 87b Abs. 1 UrhG ist darauf abzustellen, ob die Investition des Datenbankherstellers in quantitativer oder auch qualitativer Hinsicht durch die diesen Teil betreffenden Entnahme- und/oder Weiterverwendungshandlungen beeinträchtigt wird. Für die Wesentlichkeit in quantitativer Hinsicht ist auf das Verhältnis zwischen dem entnommenen bzw. weiterverwendeten Datenvolumen und dem Datenvolumen der gesamten Datenbank abzustellen. Die Datensätze einzelner Flugverbindungen stellen keine wesentlichen Teile der Datenbank dar. Hinzu kommt, dass die Beklagte nicht selbst auf die Datensätze der Klägerin zugreift, sondern lediglich eine Software vertreibt, mittels derer ihre Kunden auf diese Datensätze Zugriff nehmen können. In einem solchen Fall ist hinsichtlich des Merkmals der "Wesentlichkeit" im Sinne des § 87b Abs. 1 S. 1 UrhG auf den einzelnen Nutzer abzustellen. Gemessen daran ist vorliegend erst recht für eine in quantitativer Hinsicht wesentliche Datenentnahme nichts ersichtlich.
JurPC Web-Dok. 44/2011

Uwe Berlit: Staatliche Infrastrukturverantwortung für rechtssichere Kommunikation im Netz - rechtliche Rahmenbedingungen und Probleme
Der vorliegende Beitrag widmet sich einigen systematischen Aspekten des Rechtsrahmens sowie von Inhalt und Reichweite des staatlichen Infrastrukturauftrages für rechtssichere Kommunikation im Netz und befasst sich in diesem Zusammenhang auch mit dem Entwurf eines De-Mail-Gesetzes. Der Beitrag will dabei die gebotene Detailanalyse des Entwurfes eines De-Mail-Gesetzes ergänzen, nicht ersetzen.
JurPC Web-Dok. 39/2011

6. Internationales ReH..Mo Symposium 2011 Smart Life: Chancen und Risiken eines total digitalisierten Alltags
JurPC veröffentlicht die Ankündigung und das Programm eines am 07.04./08.04.2011 an der Universität Passau stattfindenden Symposiums über "Smart Life" und die "Chancen und Risiken eines total digitalisierten Alltags".
JurPC Web-Dok. 34/2011

BGH: Speicherung dynamischer IP-Adressen
Urteil vom 13.01.2011 (III ZR 146/10)
Die Befugnis zur Speicherung von IP-Adressen zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen oder Fehlern an Telekommunikationsanlagen gemäß § 100 Abs. 1 TKG setzt nicht voraus, dass im Einzelfall bereits Anhaltspunkte für eine Störung oder einen Fehler vorliegen. Es genügt vielmehr, dass die in Rede stehende Datenerhebung und -verwendung geeignet, erforderlich und im engeren Sinn verhältnismäßig ist, um abstrakten Gefahren für die Funktionstüchtigkeit des Telekommunikationsbetriebs entgegenzuwirken.
JurPC Web-Dok. 35/2011

BGH: Gesamtvertrag Musikabrufdienste
Urteil vom 14.10.2010 (I ZR 11/08)
Eine Verwertungsgesellschaft hat die von ihr wahrgenommenen Nutzungsrechte nach § 11 Abs. 1, § 12 UrhWG nur denjenigen zu angemessenen Bedingungen einzuräumen, die diese zumindest auch für eigene Nutzungshandlungen benötigen. Sie muss die Nutzungsrechte dagegen nicht denjenigen einräumen, die diese ausschließlich auf Dritte weiterübertragen möchten. Hat eine Verwertungsgesellschaft einen Tarif für einen Nutzungsvorgang aufgestellt, der mehrere Nutzungshandlungen umfasst, so ist sie gegenüber Vereinigungen, deren Mitglieder keine der von diesem Tarif erfassten Nutzungshandlungen selbst vornehmen, nicht nach § 12 UrhWG zum Abschluss eines Gesamtvertrages über diesen Tarif verpflichtet. Die GEMA-Tarife VR-OD 2 und VR-OD 3 für die Musiknutzung in Musikabrufdiensten erfassen allein das Aufnehmen und Aufbereiten von Musikstücken durch Nutzer oder im Auftrag von Nutzern, die beabsichtigen, diese Musikdateien anschließend selbst öffentlich zugänglich zu machen. Nutzer, die nicht selbst Musikstücke in Musikabrufdiensten anbieten, können den Tarif der Beklagten für die Musiknutzung in Musikabrufdiensten daher auch dann nicht in Anspruch nehmen, wenn sie diese Musikstücke für eine Nutzung in Musikabrufdiensten aufnehmen und aufbereiten.
JurPC Web-Dok. 36/2011

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg: Zur kennzeichenmäßigen Verwendung einer Telexkennung oder E-Mail-Adresse
Urteil vom 28.10.2010 (3 U 206/08)
Die Verwendung eines unterscheidungskräftigen Zeichens als Telexkennung oder Email-Adresse auf dem Briefbogen einer Patentanwaltskanzlei ist nicht kennzeichenmäßig, wenn sie ausschließlich innerhalb der umfangreichen kleingedruckten Anschriftsangaben ohne besondere Hervorhebung und nicht als schlagwortartige Kanzleibezeichnung neben der die Sozietät kennzeichnenden dominierenden Namensangabe erfolgt, so dass das angesprochene Publikum die Zeichenverwendung als bloße Adressbezeichnung, nicht aber als Bezeichnung der Sozietät auffasst. Gleiches gilt für die der namentlichen Bezeichnung der Sozietät folgenden Nennung der Email-Adresse in Anwaltsverzeichnissen. Gleiches gilt schließlich für die Verwendung des Zeichens als Name einer Internet-Domain, wenn unter dieser Domainbezeichnung keine Inhalte der Kanzlei in das Internet eingestellt sind, sondern sie nur zur automatischen Weiterleitung auf die durch den Sozietätsnamen gebildete Internet-Domain dient, und diese Domainbezeichnung nicht nach außen - etwa durch Verwendung auf dem Briefpapier der Sozietät - bekannt gemacht wurde.
JurPC Web-Dok. 37/2011

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg: "sevenload"
Urteil vom 29.09.2010 (5 U 9/09)
Die im Nutzerbereich der Internetseite sevenload.de von Dritten hochgeladenen Video-Filme stellen keine eigenen Inhalte der Seitenbetreiberin im Sinne des § 7 Abs. 1 TMG dar. Verletzen die Filme fremde Urheberrechte, haftet die Seitenbetreiberin nicht als Täterin oder Teilnehmerin auf Unterlassung. Sie ist jedoch verpflichtet, das jeweilige Video bei einem Hinweis auf eine klare Rechtsverletzung unverzüglich zu sperren und dafür Vorsorge zu treffen, dass es nicht zu weiteren Rechtsverletzungen kommt.
JurPC Web-Dok. 38/2011

Bernd Lorenz: Begriffe für die Anbieterkennzeichnung in der Europäischen Union
Die E-Commerce-Richtlinie sieht in Art. 5 Abs. 1 vor, dass Diensteanbieter ihre Angebote mit einer Anbieterkennzeichnung versehen müssen. Mit der folgenden Zusammenstellung soll der Versuch unternommen werden, die Begriffe zusammenzustellen, die in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union als Bezeichnung für die Anbieterkennzeichnung vorwiegend verwendet werden.
JurPC Web-Dok. 29/2011

EuGH: Schutz der grafischen Benutzeroberfläche eines Programms
Urteil vom 22.12.2010 (C-393/09)
Eine grafische Benutzeroberfläche stellt keine Ausdrucksform eines Computerprogramms im Sinne von Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 91/250/EWG des Rates vom 14. Mai 1991 über den Rechtsschutz von Computerprogrammen dar, und sie kann nicht den urheberrechtlichen Schutz für Computerprogramme nach dieser Richtlinie genießen. Eine solche Schnittstelle kann jedoch nach der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft urheberrechtlich als Werk geschützt sein, wenn sie eine eigene geistige Schöpfung ihres Urhebers darstellt.
JurPC Web-Dok. 30/2011

BGH: Kinderhochstühle im Internet
Urteil vom 22.07.2010 (I ZR 139/08)
Der Betreiber eines Internetmarktplatzes, der Dritten dort die Möglichkeit eröffnet, Verkaufsangebote ohne seine Kenntnisnahme in einem vollautomatischen Verfahren einzustellen, ist nicht verpflichtet, sämtliche Verkaufsangebote, die die Marken eines Markeninhabers anführen, einer manuellen Bildkontrolle darauf zu unterziehen, ob unter den Marken von den Originalerzeugnissen abweichende Produkte angeboten werden. Der Betreiber eines Internetmarktplatzes haftet regelmäßig nicht nach §§ 3, 6 Abs. 2 Nr. 6, § 8 Abs. 1 UWG als Täter oder Teilnehmer, wenn in Angeboten mit Formulierungen "ähnlich" oder "wie" auf Marken eines Markeninhabers Bezug genommen wird.
JurPC Web-Dok. 31/2011

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg: Kein einfaches Bestreiten in sog. Filesharing-Fällen
Beschluss vom 03.11.2010 (5 W 126/10)
Wird ein Sachverhalt dargelegt, nach dem über eine dem Beklagten zugeordnete IP-Adresse eine urheberrechtlich geschützte Datei für Dritte zum Herunterladen bereit gehalten wurde, besteht nach der neuen BGH-Rechtsprechung eine tatsächliche Vermutung dafür, dass die behauptete Rechtsverletzung durch den Anschlussinhaber - hier den Beklagten- begangen wurde. Das einfache Bestreiten des Beklagten, eine derartige Rechtsverletzung nicht begangen zu haben, reicht demgegenüber nicht aus, die Vermutung für die dargelegte Rechtsverletzung zu erschüttern. Der Rechteinhaber ist nicht verpflichtet, eine vollständige Version der von ihm gesicherten Daten vorzulegen. Der Nachweis, dass unter einer der dem Beklagten zugewiesenen IP-Adresse das geschützte Werk öffentlich zugänglich gemacht wurde, kann auch über die Benennung eines bestimmten Hash-Wertes erfolgen. Der sog. Hashwert erlaubt eine eindeutige Identifizierung eines ins Internet gestellten Werkes.
JurPC Web-Dok. 32/2011

LG Kassel: Zur Heranziehung der MFM-Empfehlungen bei Verletzung von Bildrechten
Urteil vom 04.11.2010 (1 O 772/10)
Im Rahmen der Lizenzanalogie ist bei der Ermittlung der Höhe des Schadensersatzanspruchs dann nicht auf die MFM-Empfehlungen zurückzugreifen, wenn der Verletzte hinsichtlich der betroffenen Lichtbildwerke zeitnah zu der Verletzungshandlung einen Lizenzvertrag mit einem Dritten abgeschlossen hatte; in diesem Fall kann in der Regel die hierbei vereinbarte Vergütung zugrundegelegt werden.
JurPC Web-Dok. 33/2011

Michael Wächter: Beschäftigtendatenschutz bei nutzergenerierten sozialen Medien
Die Nutzung sozialer Netzwerke zur Kommunikation und zur beruflichen Qualifikation ist heute zur Selbstverständlichkeit geworden. Im Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes (Drucksache 17/4230 vom 15.12.2010) ist mit § 32 Abs. 6 BDSG eine Regelung zu sozialen Netzwerken vorgesehen. Der neue Unterabschnitt des BDSG der §32 bis 32l soll den Umgang mit den Daten von Beschäftigten spezifisch regeln. In vorliegendem Beitrag soll vor dem Hintergrund der vorgesehenen Regelung des § 32 Abs. 6 BDSG-Regierungsentwurf (BDSG-RegE) der Beschäftigtendatenschutz bei nutzergenerierten sozialen Medien behandelt werden. Zielsetzung des Beitrages ist es, bestehende Praktiken in Unternehmen darzustellen, absehbare künftige Entwicklungslinien zu skizzieren, diese mit rechtsphilosophischen Überlegungen zu bereichern, um dem Leser schließlich einen produktiven Text zu einem Thema bereit zu stellen, welches künftig sowohl Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte, aber in erheblichem Umfang auch Juristen in ihrer Beratungspraxis beschäftigen wird.
JurPC Web-Dok. 28/2011

LG Hamburg: Sekundäre Darlegungslast und Glaubhaftmachung im Rahmen des einstweiligen Verfügungsverfahrens in Filesharing-Fällen
Urteil vom 11.08.2010 (308 O 171/10)
Im Rahmen des einstweiligen Verfügungsverfahrens ist eine Untersagungsverfügung bezüglich der öffentlichen Zugänglichmachung eines Filmes über Filesharing-Systeme im Internet nicht zu erlassen, wenn der Antragsgegner seiner sekundären Darlegungslast nachkommt und einen Sachverhalt vorträgt und glaubhaft macht, nach dem er weder Täter der Rechtsverletzung ist, noch als Störer für die Rechtsverletzung einzustehen hat. Im Rahmen des einstweiligen Verfügungsverfahren reicht es dabei, wenn ein die Passivlegitimation des Antragsgegners begründender Sachverhalt nicht überwiegend wahrscheinlich ist.
JurPC Web-Dok. 27/2011

AG Elmshorn: Streitwert und Geschäftsgebühr in Filesharing-Fällen
Urteil vom 19.01.2011 (49 C 57/10)
Bei der Bestimmung des Streitwertes in Filesharing-Fällen sind die Gesamtumstände des Einzelfalles zu berücksichtigen. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, ob es sich um einen erst- und einmaligen Verstoß handelt. Auch der Umfang und das Ausmaß der streitigen Rechtsverletzung sowie der mögliche Schaden, der bei einer Fortsetzung des abgemahnten Verhaltens in nicht vorherzusehender Anzahl droht, sind einzubeziehen. Jedoch kommt der Streitwertbestimmung keine abschreckende oder gar sanktionierende Wirkung zu; vielmehr orientiert sich diese an dem Wertinteresse des Gläubigers und an der Intensität der Rechtsverletzung. In Anbetracht der Tatsache, dass vorliegend der Vorwurf auf das online Stellen von 12 Titeln eines Albums lautete, andererseits aber das Album recht aktuell war und damit die Gefahr höherer Download-Zahlen beinhaltete, schätzt das Gericht den Streitwert auch unter Berücksichtigung der weiteren durch das OLG Köln dargestellten Kriterien auf 2.000,00 EUR.
JurPC Web-Dok. 24/2011

AG Mainz: Strafbarkeit wegen öffentlichen Zugänglichmachens von Musikdateien via Filesharing
Urteil vom 24.09.2009 (2050 Js 16878/07-408ECs)
Eine Strafbarkeit wegen des Vorwurfs des öffentlichen Zugänglichmachens von mehreren Tausend Musikdateien über Filesharing-Systeme liegt aus tatsächlichen Gründen nicht vor, wenn nicht feststeht, dass ausschließlich die Angeklagte Zugang zu dem Internetanschluss hatte und vielmehr in Betracht kommt, dass andere Familienangehörige Zugang zum Internet hatten.
JurPC Web-Dok. 25/2011

AG München: "1000 Euro bei Kauf innerhalb der ersten drei Tage"
Urteil vom 10.09.2010 (271 C 20092/10)
Verspricht ein Verkäufer bei einem Internetangebot auf einer Verkaufsplattform für Fahrzeuge die Zahlung von "1000 Euro bei Kauf innerhalb der ersten drei Tage", ist bei der Bestimmung der Frist von drei Tagen das Einstelldatum der Anzeige in dem Internetangebot zugrunde zu legen und nicht das Datum, in dem der Käufer die Ankündigung wahrnimmt.
JurPC Web-Dok. 26/2011

Florian Albrecht / Sebastian Dienst: Fach- und Sachkunde der Beauftragten für den Datenschutz - Praktische Hinweise zu § 4f BDSG
Die Funktion des Beauftragten für den Datenschutz hat sich mittlerweile zu einem gefestigten Berufsbild entwickelt. Gleichwohl wird auf kaum einem anderen Betätigungsfeld eine so anspruchsvolle Tätigkeit ausgeübt, ohne dass konkrete Vorgaben zur Aus- und Fortbildung bestehen würden. Der Beitrag liefert praktische Hinweise zur Stärkung des Datenschutzes in Behörden und Unternehmen. Er zeigt auf, dass sich die leider noch immer weit verbreitete Praxis des Einsatzes sog. „Ein-Euro-Datenschutzbeauftragten“ mit der Rechtslage nicht vereinbaren lässt.
JurPC Web-Dok. 19/2011

BGH: Verwendung der Musterwiderrufsbelehrung - Deutliche Gestaltung
Urteil vom 01.12.2010 (VIII ZR 82/10)
Dem Unternehmer ist eine Berufung auf § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV und das Muster der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV in der bis zum 31. März 2008 geltenden Fassung (BGBl. I 2004 S. 3102) jedenfalls dann verwehrt, wenn der Unternehmer gegenüber dem Verbraucher für die Widerrufsbelehrung kein Formular verwendet hat, das der Musterbelehrung der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV in der damaligen Fassung vollständig entspricht (im Anschluss an BGH, Urteil vom 12. April 2007 - VII ZR 122/06, BGHZ 172, 58 Rn. 12; Senatsurteil vom 9. Dezember 2009 - VIII ZR 219/08, NJW 2010, 989 zur Belehrung über das Rückgaberecht). Die vom Unternehmer verwendete Widerrufsbelehrung darf zwar gemäß § 14 Abs. 3 BGB-InfoV in Format und Schriftgröße von der Musterbelehrung abweichen, muss aber - auch bei Verwendung des Textes der Musterbelehrung - deutlich gestaltet sein (§ 355 Abs. 2 Satz 1 BGB).
JurPC Web-Dok. 20/2011

BGH: Vorzeitige Kündigung eines DSL-Vertrags
Urteil vom 11.11.2010 (III ZR 57/10)
Der Inhaber eines DSL-Anschlusses hat kein Recht zur Kündigung des mit dem Telekommunikationsunternehmen geschlossenen Vertrags vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit, wenn er an einen Ort umzieht, an dem keine Leitungen verlegt sind, die die Nutzung der DSL-Technik zulassen.
JurPC Web-Dok. 21/2011

KG Berlin: Herstellung von Abschriften beim maschinell geführten Grundbuch
Beschluss vom 30.11.2010 (1 W 114/10)
Die Umstellung des in Papierform geführten Grundbuchs zum maschinell geführten hat nichts an der Befugnis des Einsichtnehmenden geändert, selbst zu bestimmen, in welcher Weise er sich bei der Einsicht des Grundbuchs auf der Einsichtstelle Abschriften selbst herstellt. Es kann ihm deshalb nicht verwehrt werden, den Bildschirminhalt zu fotografieren.
JurPC Web-Dok. 22/2011

AG Lahr: Anspruch auf Mitnahme des bisherigen Telefon- und Internetvertrages zum neuen Wohnsitz
Urteil vom 10.12.2010 (5 C 121/10)
Beim Fehlen anderweitiger vertraglicher Regelung hat der Anbieter eines Telefon- und Internetanschlusses im Falle des Vorliegens der technischen Voraussetzungen dem Kunden nach dessen Umzug am neuen Wohnsitz die Fortsetzung des bisherigen Vertrages anzubieten, wenn der Kunde für die Anschlussänderung eine angemessene Entschädigung leistet.
JurPC Web-Dok. 23/2011

Bundesverfassungsgericht: Rechtswidrigkeit von berufsrechtlichen Maßnahmen gegen einen Zahnarzt wegen dessen Teilnahme an einem Preisvergleich-Internetportal
Beschluss vom 08.12.2010 (1 BvR 1287/08)
Ein berufsgerichtlicher Verweis für einen Zahnarzt, der diesem wegen der Teilnahme an einem dem Preisvergleich dienenden Internetportal auf der Grundlage der Berufsordnung erteilt wurde, verletzt den Zahnarzt in seinem Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG. Es ist nicht mit Art. 12 Abs. 1 GG zu vereinbaren, dass das Berufsgericht das Fehlen einer persönlichen Untersuchung des Patienten vor der Abgabe der Kostenschätzung als Verletzung einer Berufspflicht beurteilt. Denn es sind keine Gründe des Gemeinwohls zu erkennen, nach denen eine solche Untersuchung im konkreten Fall geboten gewesen wäre. Dass die Nutzung des Internets als solche im vorliegenden Fall geeignet sein könnte, Gemeinwohlbelange zu beeinträchtigen, ist nicht zu erkennen und wird in den angegriffenen gerichtlichen Entscheidungen auch nicht dargetan. Ganz im Gegenteil erlaubt allein die Wahl des Mediums Internet es schon im Grundsatz nicht, die Grenzen erlaubter Außendarstellung von freiberuflich Tätigen enger zu ziehen.
JurPC Web-Dok. 18/2011

OLG Düsseldorf: Zur Haftung von Rapidshare
Urteil vom 21.12.2010 (I-20 U 59/10)
Indem Rapidshare die Nutzung des Dienstspeicherplatzes zum Hochladen beliebiger Dateien zur Verfügung stellt und den Hochladern durch Mitteilung des Download-Links die Möglichkeit gibt, auch anderen Nutzern Zugriff auf die gespeicherten Daten zu verschaffen, nimmt Rapidshare selbst keine Veröffentlichungen des Inhaltes vor, so dass ein täterschaftlicher Urheberrechtsverstoß ausscheidet. Die Störerhaftung von Rapidshare hängt entscheidend davon ab, ob Rapidshare nach Kenntnis der Rechtsverletzungen das Zumutbare zur Vermeidung ähnlich gelagerter Rechtsverletzungen vorgenommen hat. Dies setzt eine umfangreiche Prüfung der technischen Möglichkeiten zur Sperrung ähnlicher Fälle voraus. Insbesondere ist zu fragen, inwieweit tatsächlich effektive Möglichkeiten der Vorbeugung, Verhinderung und nachträglichen Beseitigung inklusive Verhinderung einer Wiederholung der Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material bei Rapidshare bestehen. Soweit das Geschäftsmodell selbst nicht auf der Nutzung der Rechtswidrigkeit eingestellter Inhalte beruht, ist dem Provider nicht zuzumuten, auf Grund der Prüfpflichten sein gesamtes Geschäftsmodell in Frage zu stellen (vgl. dazu Willmer, NJW 2008, 1845).
JurPC Web-Dok. 17/2011

OLG Koblenz: Zur Frage des Wettbewerbsverstoßes bei Nichtangabe der Informationen nach der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung bei Verkauf eines Vorführwagens über das Internet
Urteil vom 13.10.2010 (9 U 518/10)
Es stellt keinen Wettbewerbsverstoß i.S.v. § 4 Nr. 11 UWG i.V.m. §§ 1 Abs. 1, 2 Nr. 1, 5 Abs. 1 Pkw-EnVKV i.V.m. Abschnitt I der Anlage 4 zur Pkw-EnVKV dar, wenn in einer Internetanzeige für einen Vorführwagen nicht die Informationen und Hinweise aufgenommen worden sind, die beim Verkauf von Neuwagen gemäß §§ 1 ff. Pkw-EnVKV erforderlich sind. Gemäß § 2 Nr. 1 Pkw-EnVKV sind "neue Personenkraftwagen" im Sinne dieser Verordnung Kraftfahrzeuge, die noch nicht zu einem anderen Zweck als dem des Weiterverkaufs oder der Auslieferung verkauft wurden. Der hier streitgegenständliche Vorführwagen ist bereits einmal zu einem anderen Zweck verkauft worden als dem des Weiterverkaufs oder der Auslieferung - nämlich zu dem Zweck, als Vorführwagen genutzt zu werden.
JurPC Web-Dok. 16/2011

OLG Köln: Zum Begriff des Filmherstellers - ("WAAhnsinn - Der Wackersdorf Film")
Urteil vom 10.12.2010 (6 U 92/10)
Filmhersteller im Sinne des § 89 Abs. 1, Satz 1 UrhG ist, wer bei wertender Gesamtbetrachtung die Herstellung der Erstfixierung eines Filmträgers - bei kommerzieller Produktion die sog. Nullkopie - inhaltlich und organisatorisch steuert, wirtschaftlich verantwortet und die zur Filmherstellung erforderlichen Immaterialgüterrechte sowie zumindest vorübergehend auch die Auswertungsrechte am Film erwirbt bzw. nacherwerben müsste. Die Übernahme bestimmter künstlerischer oder organisatorischer Aufgaben während der Beschaffung des Rohmaterials qualifiziert die Mitwirkenden nicht zu Herstellern des Films, wenn keinerlei wirtschaftliches Risiko übernommen wurde und die finanzielle Verantwortung für die Endfertigung des Films von einem Dritten getragen wurde.
JurPC Web-Dok. 15/2011

Lars Jaeschke: AG Hamburg - Verletzen RSS-Feeds tatsächlich Urheberrechte?
Das AG Hamburg hat im September 2010 entschieden, dass auf Webseiten eingebaute RSS-Feeds, die auf Daten anderer Seiten verlinken, Urheberrechtsverletzungen darstellen. Der Autor setzt sich mit der Entscheidung kritisch auseinander.
JurPC Web-Dok. 6/2011

Bundesarbeitsgericht: Internet und E-Mail für einzelne Betriebsratsmitglieder
Beschluss vom 14.07.2010 (7 ABR 80/08)
Der Betriebsrat kann, sofern berechtigte Belange des Arbeitgebers nicht entgegenstehen, von diesem die Eröffnung eines Internetzugangs und die Einrichtung eigener E-Mail-Adressen auch für die einzelnen Betriebsratsmitglieder verlangen.
JurPC Web-Dok. 13/2011

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg: Zur Reichweite eines Unterlassungstitels in Bezug auf ähnliche Wettbewerbshandlungen
Beschluss vom 06.09.2010 (3 W 81/10)
Unter den Tenor eines Unterlassungstitels fallen nicht nur identische Handlungen, sondern auch solche, die von dem wettbewerbswidrigen Kern der verbotenen Handlung nur geringfügig abweichen, ihr also praktisch gleichwertig sind. Eine Ausdehnung des Schutzbereichs des Titels auf solche Wettbewerbshandlungen, die der verbotenen Handlung aber im Kern lediglich ähnlich sind, ist dagegen nach der Natur des Vollstreckungsverfahrens nicht möglich.
JurPC Web-Dok. 7/2011

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg: Zur Ähnlichkeit der Zeichen "LOOP" und "JOOP"
Urteil vom 21.01.2010 (3 U 264/06)
Es besteht ein Unterlassungsanspruch des Inhabers der Marke "JOOP!" gegen den Inhaber des Zeichens "LOOP" diese Bezeichnung für Lederbekleidung, Handtaschen, Lederwaren, Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen und Vermittlung von wirtschaftlichem Know-How zu benutzen, insbesondere diese Waren und Dienstleistungen unter dem Zeichen "LOOP" zu bewerben, anzubieten, zu verkaufen und/oder sonst in den Verkehr zu bringen, da zwischen dem Unternehmensschlagwort "JOOP" und der streitgegenständlichen Marke "LOOP" klangliche Ähnlichkeit besteht. Zumindest maßgebliche Anteile der angesprochenen deutsch-sprachigen Verkehrskreise werden die Marke "LOOP" nach deutschen Ausspracheregeln bezeichnen. Bei jeweils deutscher Aussprache besteht eine hohe Klangähnlichkeit, denn dann stehen sich die Begriffe "JOOP!" (ausgesprochen: johp) und "LOOP" (ausgesprochen: lohp) gegenüber.
JurPC Web-Dok. 12/2011

FG Neustadt: Klagerücknahme unter Verwendung einer Signaturkarte
Urteil vom 27.10.2010 (2 K 2298/10)
Der Wirksamkeit einer per E-Mail übermittelten, elektronisch signierten Klagerücknahmeerklärung steht nicht entgegen, dass der Prozessbevollmächtigte durch die gewählte Handhabe sich letztlich nicht selbst, wie bei einer eigenhändigen Unterschrift, vor Absendung des Schreibens auf elektronischem Wege nochmals Kenntnis über den Inhalt des Schreibens hat verschaffen können. Durch die Freigabe der Nutzung der Signaturkarte durch eine Büroangestellte hat der Prozessbevollmächtigte bewirkt, dass alle Klagerücknahmen unter Nutzung eines zuvor von ihm genehmigten Entwurfs eines Klagerücknahmeschreibens durch ihn wirksam erfolgt sind; er ist derjenige gewesen, der durch die elektronische Signatur die Prozesserklärung "Klagerücknahme" authentisiert hat. Er ist die Person, die unter den Voraussetzungen des § 52a Absatz 1 FGO in Verbindung mit § 2 Nummer 3 des Signaturgesetzes authentifiziert wurde, das heißt, seine Identität als Erklärender steht fest.
JurPC Web-Dok. 14/2011

Christopher Brosch: Urteilsanmerkung zu: Bundesgerichtshof, Urteil vom 21. Oktober 2010, RiZ(R) 5/09
Der Autor kommentiert ein Urteil des BGH, das für den elektronischen Rechtsverkehr große Bedeutung hat. Gegenstand der Entscheidung war die Frage, ob eine Verletzung der richterlichen Unabhängigkeit dadurch vorliegt, dass dem Richter verweigert wurde, die zum Handelsregister in elektronischer Form eingereichten Eingaben und Anträge durch die Geschäftsstelle zur Bearbeitung ausdrucken zu lassen.
JurPC Web-Dok. 1/2011

BGH: Weigerung der Vorlage von Ausdrucken elektronischer Eingaben zum Handelsregister kein Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit
Urteil vom 21.10.2010 (RiZ (R) 5/09)
Die Weigerung der Dienstaufsicht, einem mit Handelsregistersachen befassten Richter die elektronisch eingereichten Eingaben zum Handelsregister in ausgedruckter Form zur Bearbeitung vorzulegen, stellt keine Verletzung der richterlichen Unabhängigkeit dar.
JurPC Web-Dok. 9/2011

OLG Köln: Zum gewerblichen Ausmaß beim Angebot urheberrechtlich geschützter Werke in sog. Tauschbörsen
Beschluss vom 27.12.2010 (6 W 155/10)
Das Angebot eines einzelnen urheberrechtlich geschützten Werks im Internet in einer sog. Tauschbörse kann das geschützte Recht in einem gewerblichen Ausmaß verletzen. a) Ein gewerbliches Ausmaß kann sich zunächst aus dem hohen Wert des angebotenen Werks ergeben. b) Es kann auch ausreichen, dass eine hinreichend umfangreiche Datei wie ein vollständiger Kinofilm, ein Musikalbum oder ein Hörbuch innerhalb ihrer relevanten Verwertungsphase öffentlich zugänglich gemacht wird. c) Die relevante Verwertungsphase ist für Werke der Unterhaltungsmusik auf sechs Monate zu bemessen. Bei Hörbüchern, Hörspielen und ähnlichen nicht besonders aktualitätsbezogenen Werkgattungen können dagegen längere Verwertungsphasen anzunehmen sein, ohne dass ein zeitlichen Rahmen festgelegt werden kann. d) Nach Ablauf der 6-Monats-Frist bei Werken der Unterhaltungsmusik bedarf es besonderer Umstände, um ein Fortdauern der relevanten Verwertungsphase annehmen zu können, wie etwa ein fortdauernder besonders großer kommerzieller Erfolg des Werks. Für Musikalben ist insoweit eine Platzierung in den TOP 50 der Verkaufscharts der Musikindustrie zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung als ausreichend anzusehen. e) Gegen ein Andauern der relevanten Verwertungsphase spricht es dagegen, wenn das Werk zu Ausverkaufspreisen verramscht wird. Hierfür genügen aber nicht Preisschwankungen, wie sie sich etwa durch Sonderangebote ergeben können. Bei Filmwerken ist für den Beginn der relevanten Verwertungsphase nicht auf den Kinostart, sondern auf den Verkauf der DVD abzustellen.
JurPC Web-Dok. 10/2011

OLG Frankfurt a.M.: Anbieten von sog. Abonnement-Fallen als Betrug i.S.d. § 263 StGB
Beschluss vom 17.12.2010 (1 Ws 29/09)
Das planmäßig und geschäftlich betriebene Anbieten sog. Abonnement-Fallen im Internet ist als gewerbsmäßiger Betrug strafbar. Die Art und Weise der Gestaltung der Websites führt zu einer konkludenten Täuschungshandlung im Sinne des § 263 StGB, da nach § 1 Abs. 6 Satz 2 PAngV die Preise der Dienstleistungen dem Angebot eindeutig zuzuordnen sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar zu machen sind und diese leichte Erkennbarkeit bei den Abonnement-Fallen nicht gegeben ist.
JurPC Web-Dok. 11/2011

OLG Hamm: Weitergewähren eines zunächst zeitlich befristeten Preisvorteils keine irreführende Werbung
Urteil vom 02.09.2010 (I-4 U 52/10)
In dem Weitergewähren eines zunächst zeitlich befristeten Preisvorteils (vorliegend: Frühbucherrabatt) ist kein Fall einer irreführenden Werbung zu sehen. Es ist nämlich keine gesonderte irreführende Handlung darin zu sehen, dass der Werbende nach Fristablauf den Frühbucherrabatt gewährt und somit weiterhin den alten herabgesetzten Preis verlangt hat. Aus der mitgeteilten (voraussichtlichen) zeitlichen Begrenzung folgt nicht, dass sich der Werbende quasi im Rahmen einer Selbstbindung an diese Grenze auch in jedem Falle halten muss, um sich nicht einem Irreführungsvorwurf auszusetzen.
JurPC Web-Dok. 8/2011

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg: Zur Reichweite eines Unterlassungstitels - nagelpilz-weg.de
Beschluss vom 07.09.2010 (3 W 65/10)
Unter dem Tenor eines Unterlassungstitels sind nicht nur identische Handlungen verboten, sondern auch solche, die von dem wettbewerbswidrigen Kern der verbotenen Handlung nur geringfügig abweichen, ihr also praktisch gleichwertig sind. Grund hierfür ist, dass es sonst mühelos möglich wäre, den Titel zu unterlaufen. Eine Ausdehnung des Schutzbereichs des Titels auf solche Wettbewerbshandlungen, die der verbotenen Handlung m Kern lediglich ähnlich sind, ist dagegen nach der Natur des Vollstreckungsverfahrens nicht möglich.
JurPC Web-Dok. 2/2011

OLG Köln: Wegfall der Wiederholungsgefahr bei weit gefasster Unterlassungserklärung des Schuldners nach spezifizierter Abmahnung
Beschluss vom 06.09.2010 (6 W 157/10)
Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, deren auszulegender Inhalt das konkret abgemahnte Verhalten (hier: Zugänglichmachen einer bestimmten geschützten Audiodatei in einer Internettauschbörse) und darüber hinaus eine Vielzahl ähnlicher Verstöße gegen Rechte des Abmahnenden und dritter Gläubiger umfasst, ist als ernst gemeint und zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr geeignet anzusehen, wenn sie darauf abzielt, eine künftige Belastung des Schuldners mit Abmahnkosten wegen dieser Verstöße zu vermeiden.
JurPC Web-Dok. 3/2011

VG Wiesbaden: Unzulässige Datenübermittlung an die NATO
Urteil vom 06.10.2010 (6 K 280/10.WI)
Die Bewertung einer Person durch das BKA im Rahmen eines journalistischen Akkreditierungsverfahrens ist ein personenbezogenes Datum, da es sich um eine Einzelangabe über persönliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener) handelt. Die Speicherung der personenbezogenen Daten des Klägers und damit auch ihre Nutzung zum Zwecke der Bewertung war zum Zeitpunkt der Weitergabe an die NATO allein deshalb unzulässig, weil es zu diesem Zeitpunkt an der Rechtsverordnung gemäß § 7 Abs. 6 BKAG fehlte, welche die Art der Daten festzulegen hat, die nach § 8 und 9 BKAG gespeichert werden dürfen. Eine Rechtsgrundlage, die eine Datenübermittlung an eine exterritoriale Organisation, hier die NATO, erlaubt, fehlt im BKA-Gesetz.
JurPC Web-Dok. 5/2011

AG Kerpen: Zur Verletzung des Rechts am eigenen Bild durch ein Video im Internet
Urteil vom 25.11.2010 (102 C 108/10)
Eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild durch die Veröffentlichung eines Videos im Internet liegt nicht vor, wenn die abgebildete Person in dem Video nicht erkennbar ist. Eine Erkennbarkeit der abgebildeten Person ergibt sich nicht aus der Veröffentlichung eines Kraftfahrzeugkennzeichens.
JurPC Web-Dok. 4/2011