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Alexander Seidl, Florian Albrecht: Zur strafrechtlichen Verwertbarkeit von "Vorratsdaten" - Anmerkung zu BGH, Beschl. v. 18.01.2011 - 1 StR 663/10
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung hat die Frage aufgeworfen, wie in bereits laufenden Strafverfahren mit Verkehrsdaten umzugehen ist, die auf Grundlage der einstweiligen Anordnung des Bundesverfassungsgerichts erhoben und an die Strafverfolgungsbehörden übermittelt wurden; insbesondere, ob ein Beweisverwertungsverbot greifen kann. Der tendenziell zur Annahme eines Beweisverwertungsverbots neigenden Literatur hält die Rechtsprechung die selbständige Legitimierungsfunktion einer einstweiligen Anordnung des Bundesverfassungsgerichts entgegen und lehnt daher ein Beweiserhebungs- bzw. Verwertungsverbot ab. Dieser Rechtsprechung hat sich nunmehr auch der BGH angeschlossen. Die Autoren besprechen die BGH-Entscheidung.
JurPC Web-Dok. 90/2011
BGH: AnyDVD
Urteil vom 14.10.2010 (I ZR 191/08)
Sind in einem im Internet veröffentlichten, seinem übrigen Inhalt nach dem Schutz der Presse- und Meinungsfreiheit unterfallenden Beitrag elektronische Verweise (Links) auf fremde Internetseiten in der Weise eingebettet, dass sie einzelne Angaben des Beitrags belegen oder diese durch zusätzliche Informationen ergänzen sollen, so werden auch diese Verweise von der Presse- und Meinungsfreiheit umfasst.
JurPC Web-Dok. 89/2011
BGH: UsedSoft
Beschluss vom 03.02.2011 (I ZR 129/08)
Der BGH hat dem Europäischen Gerichtshof folgende Fragen vorgelegt:
1. Ist derjenige, der sich auf eine Erschöpfung des Rechts zur Verbreitung der Kopie eines Computerprogramms berufen kann, "rechtmäßiger Erwerber" im Sinne von Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2009/24/EG?
2. Für den Fall, dass die erste Frage bejaht wird: Erschöpft sich das Recht zur Verbreitung der Kopie eines Computerprogramms nach Art. 4 Abs. 2 Halbsatz 1 der Richtlinie 2009/24/EG, wenn der Erwerber die Kopie mit Zustimmung des Rechtsinhabers durch Herunterladen des Programms aus dem Internet auf einen Datenträger angefertigt hat?
3. Für den Fall, dass auch die zweite Frage bejaht wird: Kann sich auch derjenige, der eine "gebrauchte" Softwarelizenz erworben hat, für das Erstellen einer Programmkopie als "rechtmäßiger Erwerber" nach Art. 5 Abs. 1 und Art. 4 Abs. 2 Halbsatz 1 der Richtlinie 2009/24/EG auf eine Erschöpfung des Rechts zur Verbreitung der vom Ersterwerber mit Zustimmung des Rechtsinhabers durch Herunterladen des Programms aus dem Internet auf einen Datenträger angefertigten Kopie des Computerprogramms berufen, wenn der Ersterwerber seine Programmkopie gelöscht hat oder nicht mehr verwendet?
JurPC Web-Dok. 88/2011
BGH: Hartplatzhelden.de
Urteil vom 28.10.2010 (I ZR 60/09)
Die unmittelbare Übernahme des Leistungsergebnisses eines Dritten ist keine Nachahmung im Sinne von § 4 Nr. 9 UWG. Ein Fußballverband, der in seinem Verbandsgebiet zusammen mit den ihm angehörenden Vereinen Amateurfußballspiele (hier: Verbandsligaspiele) durchführt, wird nicht dadurch in unlauterer Weise in einem etwa unmittelbar aus § 3 UWG abzuleitenden ausschließlichen Verwertungsrecht verletzt, dass Filmausschnitte, die einzelne Szenen des Spielgeschehens wiedergeben, auf einem Internetportal veröffentlicht werden.
JurPC Web-Dok. 87/2011
BGH: Millionen-Chance II
Urteil vom 05.10.2010 (I ZR 4/06)
Im Hinblick auf die erhebliche Anlockwirkung, die im Allgemeinen von einem an den Produktabsatz gekoppelten Preisausschreiben oder Gewinnspiel ausgeht, ist das Merkmal der Spürbarkeit (§ 3 Abs. 1 UWG) bei einer solchen Verkaufsförderungsmaßnahme in der Regel erfüllt. Bei der Regelung in §§ 3, 4 Nr. 6 UWG 2008 handelt es sich daher um ein generelles Verbot der Kopplung solcher Preisausschreiben und Gewinnspiele an ein Umsatzgeschäft, dem die Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken entgegensteht (EuGH, Urteil vom 14. Januar 2010 - C-304/08, GRUR 2010, 244 = WRP 2010, 232 - Plus). Das generelle Verbot lässt sich insbesondere nicht damit rechtfertigen, dass die Kopplung solcher Preisausschreiben oder Gewinnspiele generell nach Art. 5 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie den Erfordernissen der beruflichen Sorgfalt widerspricht. Die Regelung in §§ 3, 4 Nr. 6 UWG 2008 ist in der Weise richtlinienkonform auszulegen, dass die Kopplung eines Preisausschreibens oder Gewinn- spiels an ein Umsatzgeschäft nur dann unlauter ist, wenn sie im Einzelfall eine irreführende Geschäftspraxis darstellt (Art. 6 und 7 der Richtlinie) oder den Erfordernissen der beruflichen Sorgfalt widerspricht (Art. 5 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie).
JurPC Web-Dok. 86/2011
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